Bild: Zoll

Osnabrücker Zoll deckt Mindestlohnverstoß auf

Osnabrück. Das Hauptzollamt Osnabrück hat einen Mindestlohn Verstoß Osnabrück beim Kreisverband Osnabrück-Stadt des Deutschen Roten Kreuzes ermittelt. In einem umfassenden Ermittlungsverfahren wurden Geschäftsräume des Verbandes durchsucht und Beweismaterial sichergestellt.

Zoll deckt Verstoß auf

Die Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück richteten sich gegen den ehemaligen Kreisgeschäftsführer des DRK-Kreisverbandes Osnabrück-Stadt. Am 11. November 2025 vollstreckten 14 Zollbeamte Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Osnabrück in den Geschäftsräumen in Osnabrück sowie in Melle. Dabei wurden Computer, Mobiltelefone und weitere Beweismittel beschlagnahmt, die nun von IT-Forensik-Spezialisten ausgewertet werden.

Hintergrund der Ermittlungen

Auslöser der Ermittlungen war eine Befragung von Mitarbeitern eines Corona-Testzentrums in Osnabrück im März 2022. Im Zuge der anschließenden Prüfung von Geschäftsunterlagen des DRK-Kreisverbandes zeigte sich, dass zwei Arbeitnehmer nicht mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn bezahlt wurden. Nach der Feststellung der Differenzen veranlasste der Beschuldigte die Nachzahlung an die Betroffenen.

Vorwürfe gegen den Kreisgeschäftsführer

Dem ehemaligen Kreisgeschäftsführer werden neben Verstößen gegen Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten vor allem Verstöße gegen die Zahlung des Mindestlohns vorgeworfen. Das Verfahren wird derzeit weitergeführt, um den Umfang weiterer möglicher Verstöße zu klären.

„Erkenntnisse aus der Mitarbeiterbefragung im Testzentrum führten zu den Durchsuchungen, bei denen umfangreiches Beweismaterial gesichert werden konnte“, erklärte ein Sprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

  • Durchsuchung in Osnabrück und Melle
  • Sicherstellung von IT-Ausrüstung und Beweismitteln
  • Ermittlung gegen ehemaligen Kreisgeschäftsführer des DRK
  • Nachzahlung offener Mindestlohndifferenzen an zwei Beschäftigte

Beispiel für weiterführende Informationen zum Mindestlohn bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Weitere Informationen zur Zuständigkeit und den Aufgaben des Hauptzollamts Osnabrück finden Sie auf regionalupdate.de.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Der festgestellte Mindestlohn Verstoß Osnabrück betrifft einen kommunalen Hilfsverband und weist die Wichtigkeit einer sorgfältigen Einhaltung gesetzlicher Arbeitsvorschriften hin. Für Arbeitnehmer in der Region Osnabrück ist die korrekte Abrechnung des Mindestlohns ein wesentlicher Schutz vor Lohndumping. Das Hauptzollamt hat mit seinem Vorgehen deutlich gemacht, dass Verstöße auch im sozialen Sektor genau verfolgt werden. Die laufenden Ermittlungen könnten weitere Aufschlüsse über die Einhaltung von Arbeitsgesetzen bei gemeinnützigen Organisationen geben. Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Osnabrück werden durch diese Maßnahmen sensibilisiert, Mindestlohnregelungen strikt einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.


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