Essen. Die Bundesländer haben dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) zugestimmt, das zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Das „pflegekompetenz gesetz befp“ bringt erste Schritte, bleibt aber in der Praxis begrenzt, sagen Vertreter des Bundesverbands Ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen (bad) e.V.
Pflegegesetz Fortschritt
Befugniserweiterungen für Pflegefachkräfte
Das Inkrafttreten des BEEP-Gesetzes erlaubt Pflegefachpersonen erstmals erweiterte Kompetenzen bei heilkundlichen Maßnahmen. Nach Angaben des bad e.V. ist dies ein Anfang, der jedoch nicht halbwegs die Möglichkeiten ausschöpft, die die qualifizierte Ausbildung und der Praxisalltag von Pflegekräften erlauben.
„Pflegekräfte sind durch ihre qualifizierte Ausbildung und den meist täglichen Kontakt mit Pflegebedürftigen in der Lage, eine fundierte fachliche Beurteilung über notwendige Maßnahmen abzugeben. Diese Tatsache findet allerdings in dem nun verabschiedeten Gesetz nur unzureichend Berücksichtigung“, erklärte Andreas Kern, Bundesvorsitzender des bad e.V.
Unklar bleibt, welche Leistungen Pflegefachpersonen eigenverantwortlich durchführen dürfen. Die genaue Ausgestaltung soll in zukünftigen Katalogen festgelegt werden. Diese Verzögerung hemmt die gewünschte Stärkung der Eigenverantwortlichkeit.
Entbürokratisierung: Mangelnde Entlastung im Alltag
Der zweite Teil des Gesetzes zielt auf die Entbürokratisierung der Pflegeeinrichtungen ab. Zwar ist vorgesehen, Regelungen zur tariflichen Entlohnung zu verbessern und Doppelprüfungen durch die Heimaufsicht und den Medizinischen Dienst zu vermeiden. Effektive Maßnahmen zur deutlichen Reduktion des dokumentarischen Aufwands fehlen jedoch.
„Wir nehmen zur Kenntnis, dass bestimmte Regelungen zur Vermeidung künftiger Doppelprüfungen ein guter erster Ansatz sind. Woran es jedoch weiterhin mangelt, sind wirksame Regelungen, die zu einer deutlichen Verminderung des dokumentarischen Aufwands führen“, so Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e.V.
Diese fehlenden Entlastungen betreffen den Arbeitsalltag zahlreicher Pflegeeinrichtungen und verhindern eine spürbare Reduzierung bürokratischer Belastungen.
Beispielsweise:
- Vermeidung redundanter Dokumentationen,
- Vereinfachte Abrechnungsprozesse,
- Klarere Zuständigkeiten bei Prüfungen.
Das „pflegekompetenz gesetz befp“ ist für die Pflegebranche ein erster Schritt, der jedoch in der Praxis noch einige Herausforderungen mit sich bringt. Für Pflegekräfte in der Region bedeutet die Gesetzesänderung eine Möglichkeit, künftig mehr Verantwortung zu übernehmen, auch wenn viele Details noch unklar sind. Für Pflegeeinrichtungen bleibt die Hoffnung auf weitere Entbürokratisierungsmaßnahmen, die die tägliche Arbeit spürbar erleichtern sollen. Der Bundesverband Ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen weist darauf hin, dass bereits weitere Reformvorschläge vorliegen und die Bundesregierung nun am Ball bleiben muss.
Weiterführende Informationen zum Gesetz und zur Entwicklung der Pflegekompetenz finden sich unter anderem beim Bundesgesundheitsministerium www.bundesgesundheitsministerium.de sowie auf regionalupdate.de in weiteren Berichten zur Pflegepolitik.
Das „pflegekompetenz gesetz befp“ bleibt ein Thema, das für die Versorgungsqualität und Arbeitsbedingungen in der Pflege entscheidende Bedeutung besitzt. Die Umsetzung begonnener Schritte und geplante Folgegesetze werden zeigen, wie sich die Situation für Pflegefachkräfte und Patienten konkret verbessert.