Vogelgrippe in Emsbüren: Landkreis erlässt Schutzmaßnahmen für Geflügelbetriebe

Überwachungszone Lüdinghausen bei Geflügelpest aufgehoben

Lüdinghausen. Die Geflügelpest Überwachungszone Lüdinghausen wird zum 21. Dezember 2025 aufgehoben. Dies teilt der Kreis Coesfeld mit, nachdem amtstierärztliche Untersuchungen keine weiteren Hinweise auf das Virus ergeben haben.

Geflügelpest-News aktuell

Die Überwachungszone um Lüdinghausen war eingerichtet worden, um die Ausbreitung der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) zu kontrollieren. Nachdem auch in der angrenzenden Schutzzone alle Untersuchungen negativ ausgefallen sind, fallen mit der Aufhebung der Überwachungszone die zonenbezogenen Beschränkungen vollständig weg. Das betrifft unter anderem Handelseinschränkungen für Geflügel und Geflügelprodukte wie Eier, deren Verzehr stets sicher war, die aber nun wieder uneingeschränkt vermarktet werden können. Die Details sind im aktuellen Amtsblatt des Kreises Coesfeld veröffentlicht.

Weiterhin gültige Aufstallpflicht in einzelnen Kommunen

Unverändert bleibt die Aufstallungspflicht für Geflügel in den Kommunen Nordkirchen, Lüdinghausen und Olfen sowie in Dülmen südlich der A43. Diese Maßnahme wurde auf Grundlage der Tierseuchenverfügung vom 18. November 2025 erlassen, weil in diesem Gebiet infizierte Wildvögel verendet festgestellt wurden. Die Halter sind verpflichtet, ihre Tiere weiterhin vor möglichen Infektionen zu schützen.

Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen

Alle Geflügelhalter müssen sich auch unabhängig von der Aufhebung der Zonen an die Seuchenpräventionsauflagen der Geflügelpest-Verordnung halten. Dabei stehen der Schutz vor einer Einschleppung durch Wildvögel und das Melden von ungewöhnlichen Tierverlusten im Fokus. Für Betriebe mit mehr als 1.000 Tieren gelten zusätzliche strenge Vorschriften wie Zutrittssicherung, Schutzkleidungspflicht und die Desinfektion von genutzten Geräten und Fahrzeugen.

„Die Untersuchungen haben zuverlässig gezeigt, dass aktuell keine weiteren Gefährdungen im Kreisgebiet bestehen“, sagte der Pressesprecher des Kreises Coesfeld.

Bevorstehende Entwicklungen sind weiterhin aufmerksam zu verfolgen.

Die Geflügelpest Überwachungszone Lüdinghausen ist damit offiziell aufgehoben. Für Halter in der Region bleibt die Einhaltung der Schutzvorgaben jedoch zentral, um eine erneute Ausbreitung zu verhindern.

Die regionale Bedeutung dieser Entscheidung zeigt sich darin, dass die wirtschaftliche Vermarktung von Geflügelprodukten wieder ohne Einschränkungen möglich ist und das Risiko einer Ansteckung durch verendete Wildvögel im betroffenen Gebiet weiter durch die Aufstallungspflicht minimiert wird. Bürgerinnen und Bürger können sich weiterhin auf die stabile Situation verlassen, sollten aber die Empfehlungen zum Schutz ihrer Geflügelbestände beachten.

Weitere Informationen sind im Amtsblatt des Kreises Coesfeld sowie unter der offiziellen Informationsseite zur Geflügelpest im Kreis Coesfeld zu finden. Hinweise und aktuelle Meldungen zur Geflügelpest sind auch auf regionalupdate.de verfügbar.

Die Geflügelpest Überwachungszone Lüdinghausen wird somit aufgehoben, gleichzeitig bleibt der Schutz vor einer Erkrankung durch die bestehenden Aufstallungsverpflichtungen in bestimmten Kommunen erhalten.

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