Haselünne. Im Bereich der Stadt Haselünne wurde ein weiterer Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt. Der Geflügelpest Haselünne Ausbruch betrifft einen Legehennenbetrieb mit etwa 14.250 Tieren, die inzwischen getötet wurden, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.
Geflügelpest in Haselünne
Details zum Geflügelpest Haselünne Ausbruch
Im Landkreis Emsland wurde nach dem ersten Ausbruch in einem Putenmastbetrieb nun ein zweiter Fall der Geflügelpest im Umfeld des ersten Betriebs gemeldet. Betroffen ist ein Legehennenbetrieb mit rund 14.250 Legehennen. Die betroffenen Tiere sind ordnungsgemäß getötet worden, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Die Bestätigung erfolgte durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), das für die Überwachung von Tierseuchen in Deutschland zuständig ist.
Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Geflügelpest
Als Reaktion auf den Geflügelpest Haselünne Ausbruch hat der Landkreis Emsland eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab 23. Dezember in Kraft tritt. Darin werden tierseuchenrechtliche Maßnahmen festgelegt, darunter die Einrichtung von Restriktionszonen:
- Eine Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb
- Eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometern
In der Schutzzone befinden sich 14 gewerbliche Betriebe mit rund 354.800 Tieren sowie fünf Hobbyhaltungen mit über 430 Tieren. Die Überwachungszone umfasst 94 gewerbliche Betriebe mit mehr als 3,1 Millionen Tieren und 142 Hobbyhaltungen mit etwa 2380 Geflügel. Ausgenommen ist das Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91).
„Frühestens 21 Tage nach der Reinigung des Betriebs kann die Schutzzone aufgehoben werden. Das Gebiet wird dann Teil der Überwachungszone, die frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann“, erläutert der Landkreis Emsland.
Hintergrund der Restriktionszonen
Die Restriktionszonen wurden bereits am 18. Dezember nach dem ersten Ausbruch im Putenmastbetrieb eingerichtet. Durch den neuen Geflügelpest Haselünne Ausbruch kommen nun einzelne weitere Betriebe im nördlichen Bereich hinzu. Die Maßnahmen dienen der Eindämmung der Geflügelpest und dem Schutz weiterer Bestände.
Für aktuelle Informationen und eine Lagekarte verweist der Landkreis auf die Website www.emsland.de.
Die festgelegten Maßnahmen sollen eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Region verhindern.
Der Geflügelpest Haselünne Ausbruch hat direkte Auswirkungen auf Betriebe und Geflügelhaltungen im Landkreis Emsland. Für die betroffenen Geflügelhalter bedeuten die Restriktionszonen Auflagen und Einschränkungen im Betriebsablauf. Die Bürgerinnen und Bürger können Meldungen und offizielle Informationen zum Thema über die Webseite des Landkreises verfolgen. Weiterführende Informationen über Geflügelpest und deren Vorbeugung bietet das Friedrich-Löffler-Institut unter www.fli.de.
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