Hannover. Die Zahl der Personen unter Bewährungsaufsicht in Niedersachsen ist im Jahr 2024 um 3,3 % zurückgegangen. Insgesamt befanden sich 12.644 Personen in Aufsicht, wobei im allgemeinen Strafrecht Diebstahl und Unterschlagung die häufigsten Straftaten waren. Besonders relevant sind die aktuellen Zahlen zur bewaehrungsaufsicht niedersachsen 2024.
Bewährungszahlen in Niedersachsen
Rückgang der Bewährungsaufsichten und Geschlechterverteilung
Im Jahr 2024 waren in Niedersachsen 12.644 Personen unter Bewährungsaufsicht, das sind 3,3 % weniger als im Jahr 2023 mit 13.075. Der Anteil der Männer lag mit 88,0 % deutlich über dem der Frauen mit 12,0 %. Die meisten Fälle – genau 11.607 (91,8 %) – betreffen das allgemeine Strafrecht, das Erwachsene ab 21 Jahren sowie Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren einbezieht. Im Jugendstrafrecht waren 1.037 Fälle (8,2 %) registriert, hier lag der Anteil männlicher Jugendlicher mit 93,5 % noch einmal höher.
Unterschiedliche Schwerpunkte im Strafrecht
Die häufigsten Straftaten, die zu einer Bewährungsaufsicht führten, unterscheiden sich im allgemeinen Strafrecht und Jugendstrafrecht deutlich. Im allgemeinen Strafrecht dominieren Eigentums- und Vermögensdelikte wie Diebstahl und Unterschlagung (2.194 Fälle, 18,9 %) sowie Betrug und Untreue (1.981 Fälle, 17,1 %). Im Jugendstrafrecht stehen dagegen Raub und Erpressung mit 229 Fällen (22,1 %) an erster Stelle, gefolgt von Körperverletzungsdelikten (198 Fälle, 19,1 %) und Diebstahl (183 Fälle, 17,6 %). Dies verdeutlicht unterschiedliche Deliktsschwerpunkte in den beiden Rechtsbereichen.
„Die statistischen Unterschiede zeigen, dass im Jugendbereich Gewalt- und Raubdelikte eine größere Rolle spielen, während im allgemeinen Strafrecht Eigentumsdelikte überwiegen“, erklärte ein Sprecher des Landesamtes für Statistik Niedersachsen.
- 12.644 Personen unter Bewährungsaufsicht 2024
- 91,8 % im allgemeinen Strafrecht, 8,2 % Jugendstrafrecht
- 88,0 % Männer, 12,0 % Frauen
- Diebstahl und Unterschlagung häufigste Straftaten im allgemeinen Strafrecht
- Raub und Erpressung häufigste Straftaten im Jugendstrafrecht
Bewährungsaufsicht bedeutet, dass verurteilte Personen während der Bewährungszeit durch Bewährungshelfer begleitet werden, um Auflagen einzuhalten und soziale Integration zu unterstützen.
In Niedersachsen endeten 2024 insgesamt 3.715 Bewährungsaufsichten, davon 3.229 im allgemeinen Strafrecht sowie 486 im Jugendstrafrecht – das entspricht einem Rückgang von 5,2 % beziehungsweise 11,5 % gegenüber 2023. Die meisten Beendigungen erfolgten durch Ablauf der Bewährungszeit oder durch Straferlass. Nur in 580 Fällen im allgemeinen Strafrecht wurde die Bewährungsaufsicht aufgrund von neuen Straftaten vorzeitig beendet. Im Jugendstrafrecht wurden 150 Bewährungsaufsichten mit Straferlass abgeschlossen. Weitere Beendigungsgründe umfassten zum Beispiel Wechsel der Dienststelle oder Tod.
Für Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen bedeutet die Entwicklung der bewaehrungsaufsicht niedersachsen 2024 eine fortgesetzte Konzentration auf Eigentumsdelikte bei Erwachsenen und eine verstärkte Kontrolle von Jugendstraftätern mit Fokus auf gewalttätige Delikte. Die Zahlen zeigen zudem, dass die überwiegende Mehrheit der Bewährungsaufseherinnen und -aufsichtspersonen ihre Aufgaben weiterhin beständig erfüllen. Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Bewährungsaufsicht finden Interessierte auf den Seiten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen sowie beim Bundesministerium der Justiz.
Ein umfassender Überblick zu regionalen Entwicklungen im Bereich Strafrecht und Bewährungsaufsicht ist stets ein wichtiger Bestandteil der Kriminalitäts- und Sozialberichterstattung, wie sie auch auf regionalupdate.de zu finden ist.
