Berlin. Aufwendungen für die Beseitigung von Biberschäden auf einem Grundstück zählen nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen im Steuerrecht. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs bringt damit Klarheit zur steuerlichen Behandlung von Biberschäden steuerliche Belastung.
Steuerliche Klarheit zu Biberschäden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil (Az. VI R 42/18) entschieden, dass Kosten für die Reparatur und den Schutz vor Biberschäden nicht als außergewöhnliche steuerliche Belastung anerkannt werden. Im betreffenden Fall hatte eine Familie auf einem Grundstück an einem natürlichen Gewässer mit Bibern zu kämpfen. Die Nager hatten durch ihre Baumaßnahmen eine Absenkung der Rasenfläche und Terrasse verursacht. Die darauf entstehenden Reparaturkosten und Investitionen in eine Bibersperre wollten die Eigentümer steuerlich geltend machen, was jedoch vom Finanzamt und auch vom Finanzgericht abgelehnt wurde.
Wildtierschäden im Steuerrecht
Der BFH führt aus, dass Wildtierschäden unter den gegebenen Umständen keine unüblichen Ereignisse seien, wie es beispielsweise bei Brand- oder Hochwasserschäden der Fall ist. Damit fehlte die zentrale Voraussetzung für die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung. Das Steuerrecht sei nicht das geeignete Instrument, um die finanziellen Folgen derartiger Schäden abzumildern. Vielmehr obliege es dem Naturschutzrecht, Lösungen wie die Einrichtung eines entsprechenden Fonds zu schaffen, der Betroffenen helfen kann.
„Das Steuerrecht stelle kein geeignetes Instrument dar, die finanziellen Folgen derartiger Schäden abzumildern“, heißt es in der Begründung.
Bedeutung für Grundstückseigentümer
Für Eigentümer, deren Grundstücke an natürliche Gewässer angrenzen und die von Bibern betroffen sind, bedeutet diese Entscheidung, dass Reparatur- und Schutzmaßnahmen steuerlich nicht absetzbar sind. Die Kosten bleiben somit in voller Höhe privat zu tragen. Die Verantwortung zur Unterstützung liegt demnach bei öffentlichen Stellen und naturschutzrechtlichen Maßnahmen.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Regionale Relevanz und praktische Folgen
Vor allem in Regionen mit naturnahen Gewässern, wie auch rund um Flüsse und Seen in Hessen, Baden-Württemberg oder Bayern, sind Grundstückseigentümer betroffen, wenn Biberschäden auftreten. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs bedeutet, dass diese keine steuerliche Entlastung für die Aufwendungen erhalten können und somit selbst für Schutzmaßnahmen und Reparaturen sorgen müssen. Für Bürgerinnen und Bürger ist es deshalb wichtig, sich frühzeitig über mögliche Präventionsmaßnahmen zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung von Naturschutzverbänden oder kommunalen Stellen in Anspruch zu nehmen. Weitere Informationen zu Themen rund um Steuerrecht und Naturschutz finden Sie auf regionalupdate.de sowie auf der offiziellen Seite des Bundesfinanzhofs.
Quellen: Bundesfinanzhof, Infodienst Recht und Steuern der LBS
