Emsland. Die Polizei Emsland Jahreswechsel rückt die Sicherheit und Rücksichtnahme am Silvesterabend in den Mittelpunkt ihrer Appelle. Sie weist auf die erlaubten Zeiträume für das Abbrennen von Feuerwerk sowie auf Verhaltensregeln für einen gefahrlosen Start ins neue Jahr hin.
Sicher ins neue Jahr
Die Polizei Emsland Jahreswechsel unterstreicht, dass Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember 2025 und am 1. Januar 2026 rechtmäßig abgebrannt werden dürfen. Der Verkauf beginnt bereits am Montag vor Silvester. Gleichzeitig ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie bei brandempfindlichen Gebäuden verboten. Nur zugelassene pyrotechnische Artikel dürfen verwendet werden, und von Feuerwerk unter Alkoholeinfluss wird dringend abgeraten.
Verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerk
Verletzungen und Brände rund um Silvester ließen sich häufig vermeiden, so die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim. Wer Silvesterfeuerwerk abbrennt, sollte stets an die eigene Sicherheit und die der Mitmenschen denken. Dazu gehört auch Rücksichtnahme auf empfindliche Gruppen wie Kinder, ältere Menschen oder Haustiere, die durch die lauten Geräusche belastet sein können.
Schutz der Einsatzkräfte und Rettungswege
Der Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst ist in der Silvesternacht rund um die Uhr gewährleistet. Die Polizei betont, wie wichtig freie Rettungswege und ein respektvoller Umgang mit den Einsatzkräften sind. Behinderungen oder gar Angriffe auf diese seien nicht nur strafbar, sondern gefährdeten Menschenleben. Die Bevölkerung wird deshalb gebeten, die Arbeit der Blaulichtorganisationen zu unterstützen.
„Der Jahreswechsel ist für viele Menschen ein Anlass zum Feiern und zum gemeinsamen Innehalten. Damit alle sicher ins neue Jahr starten können, braucht es Rücksicht und Verantwortungsbewusstsein. Wer Feuerwerk zündet, sollte dabei nicht nur an sich selbst denken, sondern auch an andere – insbesondere an die Einsatzkräfte, die in dieser Nacht für die Sicherheit der Bevölkerung im Einsatz sind“, sagte Nicola Simon, Leiterin der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim.
- Feuerwerk darf nur an den gesetzlich erlaubten Tagen abgebrannt werden
- In sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern ist Feuerwerk verboten
- Nur zugelassene pyrotechnische Artikel verwenden
- Kein Feuerwerk unter Alkoholeinfluss
- Rettungswege sind freizuhalten und Einsatzkräfte zu respektieren
Beachten Sie weitere Hinweise und Informationen etwa zum sicheren Umgang mit Feuerwerk auf der offiziellen Seite der Polizei Niedersachsen.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Jahreswechsel im Emsland und der Grafschaft Bentheim: Sicher, rücksichtsvoll, verantwortungsbewusst
Die Polizei Emsland/Grafschaft Bentheim richtet sich mit ihrem Appell direkt an die Bürgerinnen und Bürger der Region. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuerwerk und gegenseitige Rücksichtnahme tragen zu einem friedlichen und sicheren Jahreswechsel bei. Die verstärkte Aufmerksamkeit für den Schutz von Einsatzkräften und besonders schutzbedürftigen Personen im Umfeld der Festlichkeiten steht im Vordergrund.
Für die Bevölkerung sind diese Regelungen und Empfehlungen eine Hilfe, um Gefahren zu vermeiden und den Jahreswechsel entspannt zu erleben. Die Polizei plant, im Dezember verstärkte Kontrollen durchzuführen und appelliert an das Verständnis und die Kooperation der Bürger.
Weitere aktuelle Hinweise und Informationen zum Thema finden Sie auf regionalupdate.de sowie auf der Webseite der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim.

