Greven. Am Freitagabend ereignete sich an der Kreuzung Münsterdamm/Kardinal-von-Galen-Straße ein alkoholbedingter E-Bike Unfall, bei dem eine 64-jährige Frau schwer verletzt wurde. Die Polizei Steinfurt ermittelt nun wegen Fahren unter Alkoholeinfluss.
Alkoholunfall mit E-Bike
Die 64-jährige Grevenerin war laut Polizeiangaben auf dem Radweg von der Kardinal-von-Galen-Straße in Richtung Münsterdamm unterwegs. Im Kreuzungsbereich stürzte sie plötzlich und zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Ein Rettungswagen brachte die Frau umgehend in ein Krankenhaus.
Unfallhergang und erste Ermittlungen
Während der Unfallaufnahme stellte die Polizei starken Alkoholgeruch bei der Frau fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwa 1,7 Promille. Aufgrunddessen wurde der Frau eine Blutprobe entnommen, um die Alkoholkonzentration im Körper genau zu bestimmen.
Mögliche rechtliche Folgen
Nach Angaben der Polizei Steinfurt erwartet die Verletzte ein Strafverfahren wegen Fahren unter Alkoholeinfluss. Das Fahren mit einem E-Bike unter alkoholischer Beeinflussung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und wirkt sich im Falle eines Unfalls auch auf die Haftungsfragen aus.
„Die Sicherheit im Straßenverkehr ist auch auf dem Radweg von hoher Bedeutung“, erklärte die Polizei in ihrer Mitteilung.
Weitere Informationen zur Verkehrssicherheit und den Folgen von Alkohol am Steuer finden Interessierte auf der Website des Deutschen Verkehrssicherheitsrats, ebenso wie aktuelle Berichte zur lokalen Verkehrslage auf regionalupdate.de.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Abschluss: Bedeutung für den Radverkehr in Greven
In Greven unterstreicht der alkoholbedingte E-Bike Unfall die Wichtigkeit, verantwortungsbewusst am Straßenverkehr teilzunehmen. Für Radfahrende gilt, wie für Autofahrer, die klare Regelung, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss verboten ist. Die Polizei Steinfurt wird den Fall weiterverfolgen und appelliert an Bürgerinnen und Bürger, die Sicherheit im Straßenverkehr nicht zu gefährden. Weitere Präventionsmaßnahmen und Verkehrskontrollen sind möglich, um Unfälle dieser Art künftig zu verhindern.