Die Stadt Münster verbietet in der Silvesternacht 2025:2026 am Domplatz und Prinzipalmarkt das Abbrennen, Abschießen und Mitführen von Pyrotechnik

Stadt Münster schränkt Silvesterfeuerwerk in der Altstadt ein

Münster. In der Silvesternacht 2025/2026 gilt in der Altstadt Münster ein Verbot für das Abbrennen, Abschießen und Mitführen von Pyrotechnik am Domplatz und Prinzipalmarkt. Die Maßnahme zielt darauf ab, Besucher und die historische Bausubstanz zu schützen und gefährliche Situationen zu vermeiden. Das Verbot betrifft die Zeit von 22 Uhr am 31. Dezember 2025 bis 4 Uhr am 1. Januar 2026 und ist Teil der Regelungen zum Silvesterfeuerwerk Münster Altstadt.

Feuerwerk in Münster

Verbot in der historischen Altstadt

Die Stadt Münster hat wiederholt die Feuerwerksaktivitäten am Domplatz und Prinzipalmarkt eingeschränkt. Die Plätze sind in der Silvesternacht 2025/2026 für Feuerwerk gesperrt. Sowohl das entzünden als auch der Besitz von Pyrotechnik sind dort untersagt, um Gefahren durch die hohe Besucherdichte und die beengten Verhältnisse zu reduzieren.

Die begrenzte Fläche in der Altstadt erhöht die Unfallgefahr, weil Sicherheitsabstände oft nicht eingehalten werden können und unsachgemäß gezündete Feuerwerkskörper Menschen verletzen können. Zusätzlich sollen die historischen Fassaden, die besonders sensibel gegenüber Beschädigungen sind, geschützt werden.

Kontrolle und Sicherheitsmaßnahmen

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) überwacht das Verbot in der Innenstadt aktiv. Die Einsatzkräfte dürfen mitgeführte Feuerwerkskörper sicherstellen, bevor diese zu gefährlichen Situationen führen können. Zudem kann der Ordnungsdienst auch außerhalb der verbotenen Bereiche eingreifen, sofern Gefahren durch Pyrotechnik bestehen.

Bundesweit gilt zudem ein grundsätzliches Feuerwerksverbot in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Einrichtungen für Kinder sowie Senioren. Diese Regelungen tragen ebenfalls zum Schutz bei und gelten ergänzend zu den lokalen Maßnahmen in Münster.

„Bis es hier Bewegung gibt, kann jeder Einzelne die Böllerei einschränken oder ganz darauf verzichten und so einen Beitrag für Umwelt und Sicherheit leisten“, sagte Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer.

Risiken und Hinweise der Stadt Münster

Die Stadt weist auf die gesundheitlichen Risiken unsachgemäßer Feuerwerksanwendung hin. Verletzungen an Händen, Augen und Gesicht gehören zu den häufigen Folgen unachtsamen Umgangs mit Böllern und Raketen. Besonders illegal eingeführte oder manipulierte Feuerwerkskörper erhöhen die Gefahrenlage erheblich.

Kinder und Jugendliche unterschätzen häufig die Risiken, weshalb die Stadt Münster auf eine verantwortungsvolle Nutzung hinweist. Die städtischen Maßnahmen für das Silvesterfeuerwerk Münster Altstadt dienen somit dem Schutz der Bevölkerung und der historischen Innenstadt.

  • Verbot von 31. Dezember 2025, 22 Uhr bis 1. Januar 2026, 4 Uhr
  • Verbot am Domplatz und Prinzipalmarkt
  • Kontrolle durch Kommunalen Ordnungsdienst
  • Sicherstellung von Pyrotechnik möglich
  • Schutz sensibler historischer Bausubstanz

Für weitere Informationen zu lokalen Sicherheitshinweisen und gesetzlichen Regelungen können Bürgerinnen und Bürger die Webseite der Stadt Münster sowie offizielle Informationsseiten wie die des Bundesamts für Bevölkerungsschutz besuchen.

Abschluss: Bedeutung des Silvesterfeuerwerk Münster Altstadt für Münster

Das Verbot des Silvesterfeuerwerks in der Altstadt von Münster ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz von Menschen und Kulturgut in der Silvesternacht. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies mehr Sicherheit in zentralen Bereichen der Innenstadt und einen Beitrag zum Schutz der historischen Architektur.

Die Stadt Münster setzt damit eine seit mehreren Jahren praktizierte Regelung fort und appelliert an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit Feuerwerk umzugehen oder ganz darauf zu verzichten. Die Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst sollen dafür sorgen, dass die Vorgaben eingehalten werden.

Ergänzende Informationen finden sich auf regionalupdate.de sowie bei der Stadt Münster unter stadt-muenster.de. Weitere Sicherheitshinweise rund um Feuerwerk gibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unter bbk.bund.de.

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