Nordhorn. Am Amtsgericht Nordhorn beginnt Anfang 2026 ein Prozess gegen einen jungen Mann wegen einer Serie von Straftaten. Die Serienanklage junger Heranwachsender umfasst unter anderem Nachstellung, Bedrohung und versuchten Raub.
Gericht behandelt Fälle der Serienanklage junger Heranwachsender
Nachstellung und Bedrohung im Wohnheim und Innenstadtbereich
Zwischen August und September 2024 soll der Angeklagte einer Bewohnerin eines Wohnheims mehrfach gegen ihren Willen nachgestellt haben. Er habe sich unbefugt auf deren Grundstück begeben und sie sowohl beleidigt als auch massiv bedroht. Auch in der Schüttorfer Innenstadt kam es nach Angaben der Anklage zu einer weiteren Bedrohungssituation durch den jungen Mann.
Gefährdung mit Waffen und versuchte Nötigung
Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, zwei Jugendliche in einen Streit verwickelt und sie mit einer Pistole sowie einem Messer eingeschüchtert zu haben. Die Pistole soll laut Ermittlungen eine Softwarewaffe gewesen sein. Besonders brisant ist die Darstellung, dass der Angeklagte einem Opfer die Pistole gegen die Stirn gehalten und davor gewarnt haben soll, Dritten von dem Vorfall zu berichten, bevor er die Drohung mit einem Messer untermauerte.
Betrug bei Warenverkauf und Raubversuch auf der Kirmes
Neben den Gewalttaten stehen auch Wirtschaftsdelikte auf der Anklagebank. Der Angeklagte soll über eine Kleinanzeigenplattform eine LED-Rundumleuchte im Wert von 137 Euro verkauft haben, das Geld kassiert, jedoch die Ware nicht geliefert haben. Im Oktober 2024 wird ihm außerdem vorgeworfen, auf der Nordhorner Kirmes unter Pistolenbedrohung versucht zu haben, von einem Passanten Geld zu erpressen.
„Für den anstehenden Verhandlungstermin sind keine Zeugen geladen, was darauf hindeuten könnte, dass das Gericht vorrangig Dokumente oder Einlassungen prüft“, teilte das Amtsgericht mit.
Der Prozess unter dem Vorsitz von Richterin am Amtsgericht Rieger beginnt am 6. Januar 2026 in Saal 41 um 08:45 Uhr.
Weiteres Verfahren zur Serienanklage junger Heranwachsender und Bedeutung für Nordhorn
Die verhandelten Fälle verdeutlichen laut Amtsgericht eine mehrmonatige Kriminalitätsserie. Für die Bürgerinnen und Bürger in Nordhorn ist das Verfahren von Relevanz, da es Einblicke in den rechtlichen Umgang mit wiederholten Straftaten junger Heranwachsender gibt. Der Fortsetzungstermin am 6. Januar ist ein wichtiger Schritt zur Klärung der Vorwürfe. Weitere Informationen zum Thema Strafverfahren und Jugendstrafrecht sind auf regionalupdate.de verfügbar. Ergänzend bietet die Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ausführliche Informationen zum Jugendstrafrecht BMJV – Jugendstrafrecht.
Weitergehende Entwicklungen des Verfahrens werden vom Amtsgericht Nordhorn bekanntgegeben. Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, die Urteile abzuwarten und sich bei Fragen an örtliche Beratungsstellen zu wenden.