Reul will Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre prüfen

Düsseldorf. NRW-Innenminister Herbert Reul hat vorgeschlagen, die Strafmündigkeit 12 Jahre als Mindestalter zu prüfen. Damit könnten auch jüngere Kinder für Straftaten rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Härter gegen Jugendliche – Strafmündigkeit 12 Jahre

Der Vorstoß von Innenminister Herbert Reul erfolgt vor dem Hintergrund steigender Jugendkriminalität in Nordrhein-Westfalen. Er betont, dass sich das Verhalten von 12-Jährigen heute deutlich von dem vor 20 Jahren unterscheide. Der Minister sieht eine Anpassung des Sanktionssystems als notwendig an, hält aber klare Grenzen ein. So stellte er klar, dass es nicht darum gehe, Kinder in Haft zu nehmen, sondern alternative Maßnahmen wie die sogenannten Häuser des Jugendrechts zu stärken. Dort arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt eng zusammen, um junge Straftäter frühzeitig zu betreuen und zu verhindern, dass diese in eine kriminelle Karriere abgleiten.

Der Vorschlag reagiert auf ein Papier der CSU-Landesgruppe, das ein gerichtliches Verantwortungsverfahren für bislang strafunmündige Kinder fordert. Bislang liegt die Grenze der Strafmündigkeit in Deutschland bei 14 Jahren. Eine Herabsetzung auf 12 Jahre würde bedeuten, dass Kinder ab diesem Alter vor Gericht gestellt werden können. Das CSU-Papier sieht zudem Verschärfungen bei Straftaten wie Messerangriffen, dem Einsatz von K.o.-Tropfen und Gruppenvergewaltigungen vor.

Gründe für die vorgeschlagene Änderung

Die aktuelle Strafunmündigkeit grenzt Kinder unter 14 Jahren vom Strafrecht aus, auch wenn sie Straftaten begehen. Reul und die CSU argumentieren, dass eine frühere Verantwortlichkeit helfen kann, junge Täter wirksamer zu sanktionieren und präventiv zu wirken. Dies soll nicht zu einer Strafverschärfung um jeden Preis führen, sondern zu einer differenzierten Reaktion, die auch sozialpädagogische Maßnahmen umfasst.

Bisherige Erfahrungen mit Jugendstrafrecht

Häuser des Jugendrechts sind ein Modell, das bereits positive Effekte zeigt. Dort werden Jugendliche in einem Netzwerk aus verschiedenen Behörden betreut, um ihnen schnell und zielgerichtet zu helfen. Trotz der Forderung nach Herabsetzung der Strafmündigkeit betont Reul, dass weiterhin der Schutz von Kindern im Vordergrund stehen müsse.

„Wenn wir ehrlich sind, sind 12-Jährige heute nicht mehr so wie sie vor 20 Jahren waren“, sagte Reul dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

„Wir haben gute Erfahrungen mit Häusern des Jugendrechts gemacht. Das sind Häuser, in denen junge Straftäter ganz eng an die Hand genommen werden“, ergänzte der Innenminister.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Regionale Einordnung und Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger

Die Debatte um die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre betrifft vor allem Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstes Bundesland mit höheren Jugendkriminalitätsraten. Eine Änderung würde umfangreiche Anpassungen im Jugendstrafrecht und in der kommunalen Jugendhilfe erfordern. Für Eltern und Erziehungspersonen bringt die Diskussion Unsicherheiten mit sich, da die juristische Verantwortlichkeit jüngerer Kinder neu geregelt werden müsste.

Das Innenministerium plant derzeit keine sofortige Umsetzung, sondern will im Rahmen parlamentarischer Beratungen gemeinsam mit weiteren Akteuren wie Jugendämtern, Justiz und Polizei weitere Schritte abstimmen. Termine für entsprechende Gesetzgebungsverfahren sind noch nicht bekannt.

Weitere Informationen zum Thema Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht bietet das Landesministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunales NRW unter mi.nrw.de/jugendkriminalitaet. Lesen Sie auch mehr zur Jugendpolitik und regionalen Entwicklungen auf regionalupdate.de.

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