Stade. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat die Planfeststellung ETL 182 für den Bau und Betrieb der Energietransportleitung „ETL 182 Elbe Süd – Achim“ endgültig genehmigt. Die Leitung soll Flüssiggas aus Stade und Brunsbüttel in südliche Richtungen in das Fernnetz einspeisen.
Genehmigung für ETL 182
Projektbeschreibung und Verlauf
Die Energietransportleitung ETL 182 verbindet den Netzpunkt „Elbe Süd“ südlich des Elbflusses auf der Elbinsel Lühesand mit dem Netzpunkt „Achim“ am Standort der vorhandenen Verdichterstation Achim. Die Leitung erstreckt sich über eine Länge von 86,9 Kilometern und verläuft durch die Landkreise Stade, Rotenburg (Wümme) und Verden. Dabei durchquert sie die Hansestadt Stade, die Samtgemeinden Lühe, Horneburg, Fredenbeck, Harsefeld, Selsingen und Tarmstedt sowie die Flecken Ottersberg, die Gemeinde Oyten und die Stadt Achim.
Bauweise und Umweltprüfung
Die Verlegung der Leitung erfolgt überwiegend in offener Bauweise mit einem Mindesttiefe von einem Meter. Im Alten Land, einem Gebiet mit bedeutender Obstbaukultur, wird die Leitung auf zwei Metern Tiefe verlegt. Abschnitte, bei denen die Oberfläche nicht beeinträchtigt werden darf, werden mittels geschlossener Bauweise durch Horizontalbohrungen realisiert.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden Träger öffentlicher Belange, Naturschutzvereinigungen sowie die Öffentlichkeit einbezogen. Aufgrund der Pandemie wurde statt eines Erörterungstermins eine Onlinekonsultation veranstaltet. Die eingegangenen Einwendungen wurden geprüft und führten zur Festlegung zahlreicher Nebenbestimmungen, die im endgültigen Entscheid berücksichtigt wurden.
„Unter Berücksichtigung der Einwendungen und Stellungnahmen hat das LBEG festgestellt, dass dem Vorhaben keine Hinderungsgründe entgegenstehen“, teilte das LBEG mit.
Rechtliche Grundlagen und Genehmigungsverfahren
Die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH als Projektträgerin ist verpflichtet, die Einspeisung des Flüssiggases in das Gasfernleitungsnetz sicherzustellen. Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist für Gasversorgungsleitungen mit einem Durchmesser von mehr als 300 Millimetern eine Planfeststellung erforderlich. Für die ETL 182 wurde zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Die vorzeitige Durchführung einiger Baumaßnahmen war bereits seit August 2023 unter Vorbehalt genehmigt. Mit der endgültigen Planfeststellung ETL 182 ist der Baubeginn aller Maßnahmen nun vollständig möglich.
Die Planunterlagen sind online über das Internetportal des LBEG vom 2. bis 16. Februar öffentlich einsehbar. Weitere Informationen und Details zu Planfeststellungsverfahren bietet das Landesamt im Internet an.
Ausblick und Bedeutung der Planfeststellung ETL 182 für die Region
Die Genehmigung der planfeststellung ETL 182 durch das LBEG schafft die Grundlage für den Ausbau der Energieinfrastruktur in Niedersachsen. Die Energietransportleitung wird die Einspeisung von Flüssiggas ins Fernleitungsnetz sicherstellen und damit die Versorgungssicherheit in der Region verbessern.
Für die Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Landkreise bedeutet dies neben Infrastrukturmaßnahmen auch die Umsetzung zahlreicher Auflagen zum Schutz von Umwelt und Landschaft. Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren trug dazu bei, etwaige Belange zu berücksichtigen.
Die Gasunie plant nun den vollständigen Beginn der Bauarbeiten. Informationen zum Fortgang des Projekts können bei regionalupdate.de verfolgt werden, das regelmäßig über Entwicklungen der Energieversorgung berichtet.
Für weiterführende Details zur Genehmigung und zum Verfahren empfiehlt sich ein Besuch auf der Webseite des LBEG unter lbeg.info.
Mehr zur Bedeutung von Energietransportleitungen und aktuellen Projekten gibt es auch bei der Bundesnetzagentur.
