Nordhorn. Am 8. Januar 2026 ereignete sich an der Veldhauser Straße in Nordhorn eine Verkehrsunfallflucht. Die Verkehrsunfallflucht Nordhorn Polizei bittet um Hinweise zu einem beschädigten silbernen VW Caddy.
Jetzt Hinweise geben
Die Polizei Nordhorn berichtet, dass zwischen 17:20 Uhr und 17:30 Uhr ein bislang unbekannter Fahrer vermutlich beim Vorbeifahren einen geparkten silbernen VW Caddy streifte. Durch den Vorfall wurde der linke Außenspiegel des Fahrzeugs beschädigt. Anschließend verließ der Fahrer unerlaubt den Unfallort, ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern.
Tatort und Zeitpunkt
Der Unfall ereignete sich an der Veldhauser Straße, Höhe Hausnummer 128. Die Polizei weist darauf hin, dass der Unfallzeitraum sich auf etwa zehn Minuten am Nachmittag des 8. Januars 2026 beschränkt. Es handelt sich um eine typische Verkehrsunfallflucht, wie sie immer wieder vorkommt.
Hinweise erbeten
Zeuginnen und Zeugen, die Beobachtungen zum Unfall oder dem verursachenden Fahrzeug gemacht haben, werden gebeten, sich umgehend bei der Polizei Nordhorn zu melden. Die zuständige Dienststelle ist unter der Rufnummer 05921 3090 erreichbar. Zusätzlich sind Rückfragen an die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim möglich.
„Wir bitten alle, die den Vorfall gesehen haben oder Angaben zum Verursacher machen können, sich zu melden“, sagte ein Polizeisprecher.
- Unfallzeit: 08.01.2026, 17:20–17:30 Uhr
- Unfallort: Veldhauser Straße 128, Nordhorn
- Fahrzeug: Silberner VW Caddy, linke Außenspiegelbeschädigung
- Verursacher: unbekannt, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Weitere Informationen zur Verkehrsunfallflucht und wie man sich richtig verhält, bietet die Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
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Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Verkehrsunfallflucht in Nordhorn: Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger
Die Verkehrsunfallflucht in Nordhorn zeigt, wie wichtig die Mitarbeit der Bevölkerung bei der Aufklärung solcher Vorfälle ist. Für Geschädigte bedeutet eine unerlaubte Unfallflucht meist zusätzlichen Aufwand und Kosten. Die Polizei bittet deshalb die Bürgerinnen und Bürger, aufmerksam zu sein und bei Beobachtungen aktiv zu werden.
Die Meldung dient auch als Erinnerung, dass die Polizei bei Unfällen mit Personen- oder Sachschaden gesetzlich zur Aufnahme verpflichtet ist. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist strafbar und kann Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim setzt auf Hinweise aus der Bevölkerung, um den oder die Verursacher zu ermitteln und so weiteren Schaden zu verhindern. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, aufmerksam zu sein und verdächtige Beobachtungen möglichst schnell zu melden. Dadurch wird die Sicherheit im Straßenverkehr in Nordhorn und Umgebung erhöht.
