Goldene Statue der Justitia mit Schwert und Waage vor blauem Himmel.

LAG Hamm: Online-AU ohne Arztkontakt kann Kündigung rechtfertigen

Hamm. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat klargestellt, dass eine online ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne direkten Arztkontakt eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Das Urteil betont die Bedeutung verbindlicher medizinischer Standards bei Telemedizin und zeigt die rechtlichen Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Umgang mit digitalen Krankschreibungen auf. Die Fokus-Keyphrase lautet online arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung kündigung.

Kündigung bei Online-AU

Voraussetzungen einer rechtsgültigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Nach den in Deutschland geltenden Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) muss eine Krankschreibung auf einer ärztlichen Untersuchung basieren. Im vorliegenden Fall erhielt ein Arbeitnehmer eine AU-Bescheinigung ausschließlich basierend auf einem Online-Fragebogen, ohne direkten Arztkontakt. Das LAG Hamm stellte fest, dass dieses Vorgehen gegen § 4 Abs. 5 AU-RL verstößt. Ein solches Attest entspricht nicht den medizinischen Anforderungen und hat daher keinen bindenden Beweiswert.

Konsequenzen der fehlenden medizinischen Kontrolle

Die Gerichtsentscheidung geht über den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit hinaus. Der Arbeitnehmer wusste laut Urteil über den mangelhaften Charakter der Online-Bescheinigung Bescheid, wodurch eine absichtliche Täuschung gegenüber dem Arbeitgeber vorliegt. Diese bewusste Obliegenheitsverletzung begründet einen erheblichen Vertrauensverlust und stellt eine schwere Pflichtverletzung gemäß § 241 Abs. 2 BGB dar.

Erschütterung des Beweiswerts und Beweislastumkehr

Normalerweise besitzen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einen hohen Beweiswert. Im vorliegenden Fall wurde dieser Beweiswert durch folgende Punkte stark infrage gestellt:

  • Verstoß gegen die AU-Richtlinie aufgrund fehlenden Arztkontakts,
  • Irreführendes Erscheinungsbild der Bescheinigung, das einen regulären Arztkontakt suggerierte,
  • Kenntnis der Mängel durch den Arbeitnehmer aufgrund von Warnhinweisen auf der Website des Anbieters.

Diese Erschütterungen führten zu einer Umkehr der Beweislast. Der Arbeitnehmer muss nun die tatsächliche Erkrankung selbst substantiiert nachweisen.

Abmahnung nicht erforderlich bei schwerwiegender Pflichtverletzung

Das Gesetz sieht vor, vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung auszusprechen. Das LAG Hamm hob hervor, dass bei besonders gravierenden Pflichtverletzungen wie der absichtlichen Täuschung auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung möglich ist. Das Vertrauensverhältnis ist derart zerstört, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.

„Die vorsätzliche Täuschung über das Zustandekommen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtfertigt eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung“, sagte das Gericht.

Praktische Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitgeber dürfen künftig digitale Krankmeldungen kritisch prüfen, insbesondere wenn Hinweise auf einen fehlenden ärztlichen Dialog vorliegen. Telemedizinisch ausgestellte AU-Bescheinigungen sind nur dann gültig, wenn ein direkter, synchroner Kontakt zum Arzt erfolgt, beispielsweise per Video- oder Telefonsprechstunde. Arbeitgeber sind angehalten, bei Zweifeln rechtlich zu prüfen und relevante Dokumentationen für eine mögliche Kündigung sorgfältig zu sichern und binnen zwei Wochen zu handeln.

  • Prüfung des Beweiswerts bei digitalen Bescheinigungen,
  • Ablösung der bisherigen Vertrauensgrundlage bei Täuschungsversuchen,
  • Verpflichtung der Arbeitnehmer zur Einhaltung der medizinischen Vorgaben bei telemedizinischer Attestierung.

Weitere Informationen zur rechtlichen Behandlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen finden Sie auf regionalupdate.de und bei den offiziellen Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit.

Rechtsfolgen und Handlungsempfehlungen zur online arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung kündigung

Das Urteil des LAG Hamm schafft Rechtssicherheit für Arbeitgeber im Umgang mit digitalen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Es unterstreicht die Verpflichtung von Arbeitnehmern, die Anforderungen der AU-Richtlinie einzuhalten und beim Einsatz von Telemedizin einen direkten Arztkontakt sicherzustellen. Für Beschäftigte bedeutet dies, dass die bewusste Vorlage einer unausreichenden Online-Bescheinigung eine außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung nach sich ziehen kann.

Arbeitgeber sollten interne Prozesse zur Prüfung digitaler Krankmeldungen anpassen und juristischen Rat einholen, wenn Zweifel bestehen. Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung, um das Vertrauensverhältnis im Arbeitsverhältnis zu schützen und das Rechtsverfahren für fristlose Kündigungen zu stützen.

Mehr zu Themen wie Arbeitsrecht und Digitalisierung lesen Sie regelmäßig auf regionalupdate.de.

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