Narrenfreiheit endet am Lenkrad / Karneval, Fasching, Fastnacht: Was kostümierte Autofahrer wissen müssen

Narrenfreiheit endet am Lenkrad bei Karneval

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Losheim am See. Die närrische Zeit lädt zum Feiern ein, doch gilt im Straßenverkehr klare Vorsicht. Die Fokus-Keyphrase kostueme auto verkehrssicherheit betont, dass Kostüme im Auto nur erlaubt sind, wenn sie nicht die Sicherheit und Wahrnehmung behindern.

Sicher Fasching fahren

Regeln für Kostüme im Straßenverkehr

Verkleidungen gehören zur Faschingszeit, dürfen aber im Auto nicht die Sicht, das Gehör oder die Bewegungsfreiheit einschränken. Gesicht, Ohren, Hände und Füße müssen frei bleiben, damit die Steuerperson alle Verkehrssituationen sicher beherrschen kann. KÜS-Prüfingenieur Johannes Kautenburger weist darauf hin, dass übergroße Anzüge oder Accessoires wie Dino-Kostüme oder gepolsterte Outfits am Steuer schnell zu gefährlichen Situationen führen können.

Bußgelder und rechtliche Konsequenzen

Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert Bußgelder und Punkte in Flensburg. Eine eingeschränkte Sicht kostet etwa zehn Euro, das Verbergen des Gesichts bis zu sechzig Euro. Bei gefährlichen Einschränkungen drohen 80 Euro Strafe und ein Punkt. Zudem sind problematische Verkleidungen bei Verkehrsunfällen ein Risiko: Die Vollkaskoversicherung kann Leistungen kürzen oder verweigern, die Haftpflicht prüft eine Mithaftung wegen grober Fahrlässigkeit.

Stolperfallen durch Schuhwerk und Accessoires

Nicht nur das Kostüm selbst ist entscheidend, sondern auch die Wahl des Schuhwerks. Clownsschuhe, hochhackige Stiefel oder wattierte Handschuhe können das sichere Bedienen von Pedalen erschweren. Zwar gibt es kein Gesetz, das bestimmte Schuhe vorschreibt, doch Fahrzeugführer müssen sicher fahren und ihre Bewegungsfreiheit behalten.

Styling erst am Zielort

Auch Make-up oder Schminke dürfen die Erkennbarkeit nicht beeinträchtigen. Werden Blitzerfotos durch Maskierung unbrauchbar, kann ein Fahrtenbuch erlassen werden. Zudem sollte das Schminken nicht während der Fahrt stattfinden, um Ablenkung zu vermeiden. Kautenburger empfiehlt, sich erst am Ziel in Kostüm und Make-up zu begeben oder alternativ öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis zu nutzen.

„Wer vollständig verkleidet zur Feier unterwegs ist, nimmt besser die Bahn oder ein Taxi. Ein kleiner Aufwand, der größeren Ärger erspart“, sagte KÜS-Prüfingenieur Johannes Kautenburger.

  • Kostüm darf Sicht, Hör- und Bewegungsfreiheit nicht einschränken
  • Bußgelder von 10 bis 80 Euro möglich, Punkte in Flensburg bei Gefährdung
  • Vertragliche Konsequenzen bei Unfällen durch Verkleidungen oder ungeeignetes Schuhwerk
  • Make-up und Styling erst am Ziel vornehmen, nicht während der Fahrt

Weitere Informationen zur Verkehrssicherheit beim Fasching gibt es bei regionalupdate.de sowie beim Kraftfahrt-Bundesamt.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Verkehrssicherheit in der Region während der närrischen Tage

In der Region erinnert die aktuelle Sicherheitswarnung der KÜS daran, dass trotz ausgelassener Karnevalsstimmung im Straßenverkehr strikte Regeln gelten. Bürgerinnen und Bürger sollten ihre Kostüme so wählen, dass sie sicher Auto fahren können. Faschingsveranstaltungen finden häufig in der Umgebung statt, daher ist besondere Vorsicht geboten, wenn man als Fahrer unterwegs ist. Die Empfehlung lautet: Lieber vor Ort umziehen oder alternative Verkehrsmittel nutzen, um Unfälle und Bußgelder zu vermeiden. Behörden und Verkehrspartnerschaften planen zusätzliche Kontrollen während der närrischen Tage, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. So soll die Faschingszeit weiterhin Freude bereiten, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden.

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