LG Frankfurt untersagt Werbung für Medizinalcannabis mit Rapper Sido. Die Politik ist nun gefordert, klare Regeln zum Schutz von Patienten zu schaffen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/15266 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.

Plattform darf keine Medizinalcannabis-Werbung mit Rapper Sido machen

Düsseldorf. Die Apothekerkammer Nordrhein setzt sich weiterhin gegen die medizinalcannabis werbung sido bei Online-Plattformen ein, die Medizinalcannabis für Genusszwecke anbieten. Das Landgericht Frankfurt erließ dazu eine einstweilige Verfügung gegen die Plattform Bloomwell, die mit dem Rapper Sido wirbt und kostenlose Verschreibungen anbietet.

Werbeverbot für Sido

Die Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, Dr. Bettina Mecking, kritisiert die Werbung mit Sido als unzulässig und unseriös. Die Kammer sieht in solchen Praktiken keine Patientenversorgung, sondern einen Fokus auf schnelle Gewinne durch Freizeitkonsumenten. Der Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas erläutert, dass Bloomwell nicht nur die einstweilige Verfügung ignoriert, sondern auch weiterhin gegen gesetzliche Vorschriften zum Gesundheitsschutz verstößt.

Hintergrund der rechtlichen Schritte

Die Werbung mit bekannten Persönlichkeiten und das Angebot kostenloser ärztlicher Verschreibungen verstoßen gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG). Insbesondere § 7 und § 11 HWG untersagen solche Werbepraktiken bei Arzneimitteln. Die Apothekerkammer befürchtet, dass der Einsatz von Prominenten und Influencern zur Bewerbung von Arzneimitteln zunehmen könnte, obwohl dies gesetzlich verboten ist.

Kritik an Geschäftsmodellen der Plattformen

Bloomwell und ähnliche Anbieter verstehen sich nicht als telemedizinische Dienste, sondern als reine Abgabeplattformen für Arzneimittel. Das Angebot kostenloser ärztlicher Leistungen zeigt, dass medizinische Behandlung hier keine Priorität hat. Dies wird von der Kammer als respektlos gegenüber Ärzten und Patienten bewertet.

„Diese Anbieter verfolgen nur Verkaufsinteressen und nicht die Versorgung von Patienten“, sagte Dr. Mecking.

Forderung nach gesetzgeberischen Maßnahmen

Die aktuelle gerichtliche Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit strengerer Gesetze gegen die Werbepraktiken solcher Plattformen. Im Zusammenhang mit der anstehenden Anhörung zur Anpassung des Medizinal-Cannabis-Gesetzes (MedCanG) werden die geplanten Verschärfungen als dringend notwendig angesehen. Die Kammer warnt davor, dass aggressive Werbemethoden vor allem Jugendliche zum Konsum veranlassen könnten.

  • Werbung mit Prominenten für Medizinalcannabis ist gesetzlich verboten.
  • Kostenlose ärztliche Verschreibungen als Absatzförderung verstoßen gegen das Heilmittelwerbegesetz.
  • Plattformen wie Bloomwell umgehen gesetzliche Vorgaben und gefährden den Gesundheitsschutz.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Bedeutung für die Region Düsseldorf und Umgebung

Die Apothekerkammer Nordrhein mit Sitz in Düsseldorf vertritt über 12.200 Apotheker in der Region und sieht sich als Garanten für eine sichere Arzneimittelversorgung. Die Bekämpfung unseriöser Werbepraktiken bei Medizinalcannabis ist ein Schritt, um die Patientenversorgung hier zu schützen und die Stigmatisierung echter Patienten zu verhindern. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass sie weiterhin auf eine seriöse und fachgerechte Versorgung durch wohnortnahe Apotheken zählen können.

Die Kammer appelliert an die Politik, die geplanten gesetzlichen Änderungen zügig umzusetzen, um insbesondere Jugendliche besser vor den Gefahren durch missbräuchliche Werbung zu schützen.

Weitere Informationen zum Thema Arzneimittelrecht und Medizinalcannabis finden Sie auf regionalupdate.de sowie auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).


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