Lohnnachweis 2025 bis 16. Februar online abgeben

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Berlin. Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) werden daran erinnert, den elektronischen Lohnnachweis 2025 fristgerecht bis zum 16. Februar 2026 einzureichen. Die Meldung umfasst die Entgelte und Arbeitsstunden der Beschäftigten und ist Grundlage für die Beitragsberechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Lohnnachweis jetzt abgeben: So funktioniert der elektronische Lohnnachweis 2025

Der elektronische Lohnnachweis 2025 ist eine gesetzliche Pflicht für alle bei der BG BAU versicherten Unternehmen. Die Meldung muss sämtliche Beschäftigten erfassen, einschließlich Vollzeit-, Teilzeitkräfte, Aushilfen und Auszubildende. Gemeldet werden das gezahlte Arbeitsentgelt bis maximal 89.880 Euro je Person, die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Anzahl der Versicherten. Unternehmen ohne Beschäftigte im Jahr 2025 sind von der Meldepflicht befreit.

Der Lohnnachweis ist ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Zwei Wege stehen hierfür zur Verfügung: Die Übermittlung erfolgt entweder direkt über das eigene Entgeltabrechnungsprogramm oder über die zertifizierte Ausfüllhilfe des SV-Meldeportals (https://info.sv-meldeportal.de/). Vor dem Versand ist ein Stammdatenabruf durchzuführen, um Unternehmensdaten und Gefahrtarifstellen abzugleichen und Fehler zu vermeiden.

Erforderliche Daten für den Lohnnachweis

  • Unternehmensnummer (UNR.S) der BG BAU (15-stellig)
  • Betriebsnummer des Abrechnungsunternehmens oder Steuerberaters
  • Betriebsnummer der BG BAU
  • Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, geleistete Arbeitsstunden, Anzahl der Versicherten, jeweils zugeordnet zu den Gefahrtarifstellen

Fristen und Folgen bei Nichtbeachtung

Der Lohnnachweis für 2025 muss bis zum 16. Februar 2026 eingereicht sein. Wird die Frist versäumt, erfolgt eine Schätzung der Arbeitsentgelte, auf deren Basis die Beiträge berechnet werden. Zudem kann bei fehlender oder unvollständiger Meldung ein Bußgeld verhängt werden.

„Die fristgerechte Übermittlung des elektronischen Lohnnachweises ist für die exakte Beitragsermittlung unerlässlich“, betont die BG BAU.

Beispielweise verweist die BG BAU auf weiterführende Informationen in ihrem Servicebereich und weist auf die Unterstützung durch das SV-Meldeportal hin.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Regionale Bedeutung des elektronischen Lohnnachweises 2025 für Unternehmen und Beschäftigte

Für viele Bauunternehmen sowie handwerksnahe Betriebe in der Region ist die korrekte und termingerechte Meldung des elektronischen Lohnnachweises 2025 von hoher Bedeutung. Die erhobenen Daten gewährleisten eine faire und transparente Beitragsabrechnung für die gesetzliche Unfallversicherung, die zur Absicherung der Beschäftigten beiträgt. Fehlerhafte oder verspätete Meldungen können finanzielle Nachteile verursachen und bürokratische Mehrbelastungen mit sich bringen. Praktisch bedeutet dies für Unternehmer eine rechtzeitige Planung und fristgerechte Datenübermittlung.

Zukünftig plant die BG BAU, den digitalen Meldeprozess weiter zu optimieren und zusätzliche Informationsangebote bereitzustellen, um die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten zu erleichtern. Betriebe können sich hierzu auf den Webseiten der BG BAU informieren und den Newsletter abonnieren.

Für weitere Hinweise und aktuelle Infos zum Lohnnachweis empfiehlt sich ein Besuch der Seite BG BAU Lohnnachweis. Auch auf regionalupdate.de finden Unternehmer praxisnahe Ratgeber und News zu gesetzlichen Vorgaben in der Bauwirtschaft.


Interner Link: Weitere regionale Themen im Bereich Arbeitsrecht und Bauwirtschaft finden Sie auf regionalupdate.de.

Externer Link: Ausführliche Infos zur gesetzlichen Unfallversicherung erteilt die DGUV, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, unter dguv.de.

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