Neustadt a. d. W. Der steuerfreie Hinzuverdienst nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist seit dem 1. Januar 2026 durch die neue Regelung der Aktivrente möglich. Mit der Aktivrente können sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen, auch wenn sie bereits eine reguläre Altersrente beziehen.
Steuerfrei dazuverdienen leicht: Wie die Aktivrente steuerfreier Hinzuverdienst ermöglicht
Die Aktivrente ermöglicht es älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, nach Überschreiten der Regelaltersgrenze weiterhin erwerbstätig zu sein und dabei bis zu 24.000 Euro im Jahr steuerfrei zu verdienen. Diese Freibeträge gelten unabhängig davon, ob die Betroffenen bereits Rentenleistungen beziehen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist und vom Arbeitgeber entsprechend gemeldet wird. Die Regelung gilt nicht für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft sowie Minijobs.
Vorteile des steuerfreien Hinzuverdienstes
Die aktivrentenbezogenen Einnahmen erhöhen nicht den Steuersatz des übrigen Einkommens, da sie nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Zudem kann der steuerfreie Freibetrag von 2.000 Euro pro Monat auch bei einem Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI geltend gemacht werden, sofern eine doppelte Berücksichtigung ausgeschlossen wird. Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung werden jedoch nicht dem individuellen Rentenkonto gutgeschrieben, sondern fließen in die allgemeine Rentenversicherung.
Wichtige Einschränkungen und weitere Abgaben
Der steuerfreie Betrag ist jährlich begrenzt und muss bei nur teiljährigem Erreichen der Regelaltersgrenze anteilig berechnet werden. Zudem sind die Einkünfte aus der Aktivrente weiterhin sozialversicherungspflichtig. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge müssen demnach weiterhin gezahlt werden, ebenso sind Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber obligatorisch. Eine spezielle Antragstellung zur Aktivrente ist nicht notwendig; die steuerliche Berücksichtigung erfolgt automatisch über den Arbeitgeber oder im Rahmen der Einkommensteuererklärung.
Insbesondere für Bezieherinnen und Bezieher von Hinterbliebenenrenten empfiehlt sich eine vorherige Beratung beim Rentenversicherungsträger, da der steuerfreie Hinzuverdienst bei der Aktivrente die Hinterbliebenenrente mindern kann.
„Betroffene sollten sich vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Hinterbliebenenrente unbedingt informieren, um mögliche Kürzungen zu vermeiden“, sagte ein Sprecher des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
Die VLH mit Sitz in Neustadt a. d. W. unterstützt als größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands ihre Mitglieder bei Fragen zur Steuererklärung und dem steuerfreien Hinzuverdienst durch die Aktivrente. Weitere Informationen finden Interessierte direkt beim Verein oder über das Portal von regionalupdate.de.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Aktivrente steuerfreier Hinzuverdienst: Bedeutung für Neustadt a. d. W. und Umgebung
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Neustadt a. d. W. sowie der weiteren Region eröffnet die Aktivrente eine neue Möglichkeit, die finanzielle Situation im Ruhestand durch steuerfreie Einkünfte zu verbessern. Dies fördert flexible Beschäftigungsmodelle für ältere Erwerbstätige und kann dem Fachkräftemangel in einigen Branchen entgegenwirken. Arbeitnehmer, die an der Aktivrente interessiert sind, sollten die persönlichen Voraussetzungen prüfen und gegebenenfalls Beratung in Anspruch nehmen, insbesondere bei bestehenden Rentenleistungen oder Hinterbliebenenrenten.
Zudem ist zu beachten, dass die Regelungen zur Aktivrente ohne Antrag gelten und Arbeitgeber die steuerlichen Freibeträge automatisch berücksichtigen können. Für weitere Fragen empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der VLH oder offiziellen Stellen wie der Deutschen Rentenversicherung (bundesweit).
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Weitere Informationen zur Aktivrente und steuerfreiem Hinzuverdienst finden Sie beim Lohnsteuerhilfeverein VLH und die offizielle Auskunft der Deutschen Rentenversicherung zum Thema Rentenbezug und Nebenverdienst Deutsche Rentenversicherung.