Nordhorn. Vor dem Amtsgericht Nordhorn steht ein 19-Jähriger wegen versuchter räuberischer Erpressung sowie weiterer Delikte vor Gericht. Der Fortsetzungstermin am 27. Januar 2026 wird die Verhandlung im Jugend-Schöffengericht fortsetzen.
Fortsetzungstermin Nordhorn: Amtsgericht Nordhorn Erpressung
Angeklagter im Fokus: Mehrfache Straftaten und Bedrohungen
Der Angeklagte, zum Tatzeitpunkt 18 beziehungsweise 19 Jahre alt und bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten, soll zwischen August und Oktober 2024 mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen haben. Ihm wird vorgeworfen, einer Person mehrmals ohne Erlaubnis auf deren Grundstück und in ein Wohnheim nachgestellt, diese massiv beleidigt und bedroht zu haben. Bewusst habe er den Zutritt zum Wohnheim missachtet und war auch außerhalb des Geländes aktiv, etwa in der Schüttorfer Innenstadt.
In einem weiteren Vorwurf wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, zwei jugendliche Geschädigte in ein Streitgespräch verwickelt und sie mit einer Softwarewaffe (Pistole) und einem Messer bedroht zu haben. Dabei habe er die Opfer eingeschüchtert und ihnen untersagt, über die Vorgänge zu berichten.
Weitere Delikte und geplante Verhandlungsschritte
Darüber hinaus soll der Angeklagte im September 2024 eine LED-Rundumleuchte über eine Onlineplattform verkauft haben, die Ware jedoch trotz Zahlung nicht geliefert haben. Im Oktober 2024 wird ihm zudem vorgeworfen, auf der Nordhorner Kirmes einem Geschädigten eine Pistole an den Kopf gehalten und Geld gefordert zu haben.
Der Termin vor dem Jugend-Schöffengericht am Amtsgericht Nordhorn beginnt um 9 Uhr im Saal 41. Zwei Zeugen sind zu diesem Fortsetzungstermin geladen, um weitere Aussagen zu treffen. Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht ist RiAG Rieger.
„Dem zu den Tatzeitpunkten 18-bzw. 19-jährigen, bereits erheblich strafrechtlich in Erscheinung getretenen, Angeklagten wird zunächst vorgeworfen, in vier Fällen einer Person nachgestellt, andere Personen beleidigt und bedroht und dabei unbefugt auf das Grundstück Dritter eingedrungen zu sein“, erläutert das Amtsgericht Nordhorn.
- Nachstellung und Hausfriedensbruch im Wohnheim
- Bedrohung mit Messer und Softwarewaffe
- Betrug bei Online-Verkauf
- Erpresserisches Verhalten auf Kirmes
Weitere Informationen zur Arbeit der Justiz in der Region und zur Behandlung ähnlicher Fälle bietet die Website regionalupdate.de.
Ausführliche Hintergrundinformationen zum Thema räuberische Erpressung finden sich auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Justiz: bmj.de – Straftatbestände.
Bedeutung des Fortsetzungstermins Amtsgericht Nordhorn Erpressung
Der Fortsetzungstermin am 27. Januar 2026 vor dem Amtsgericht Nordhorn ist ein weiterer Schritt im Verfahren gegen den jungen Beschuldigten, der wegen versuchter räuberischer Erpressung und weiterer Straftaten angeklagt ist. Für die Bürgerinnen und Bürger der Region ist die Verhandlung von Bedeutung, weil sie die Rechtsdurchsetzung bei jugendlichen Straftätern dokumentiert und zeigt, wie das Amtsgericht Nordhorn solche Fälle behandelt.
Der Prozessverlauf und die Zeugenaussagen können wesentliche Erkenntnisse für die Strafverfolgung liefern. Weitere Termine werden nach dem Fortsetzungstermin bekanntgegeben, sobald sich der Verfahrensstand ändert. Wer sich über die Arbeit der Justiz in Nordhorn informieren will, findet auf regionalupdate.de aktuelle Berichte und Hintergründe.