Coburg. Die Karnevalszeit hat begonnen und mit ihr steigt der Alkoholkonsum vieler Feiernder. Das Thema Alkohol am Steuer ist gerade zu Fasching von großer Bedeutung, da schon geringe Mengen Alkohol die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können.
Sicher durch Fasching
Der Umgang mit Alkohol am Steuer im Karneval erfordert besondere Aufmerksamkeit. Bereits bei 0,3 Promille drohen Fahrverbot, Punkte in Flensburg und Bußgelder. Wer mit 0,5 Promille eine Polizeikontrolle passiert, muss mit mindestens 500 Euro Geldbuße, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten rechnen. Bei einer Blutalkoholkonzentration von über 1,1 Promille wird automatisch absolute Fahruntüchtigkeit angenommen, was mindestens sechs Monate Führerscheinentzug, drei Punkte und eine Geldstrafe nach sich zieht.
Besondere Regelungen für Fahranfänger und Radfahrer
Fahranfänger bis 21 Jahre und während der Probezeit dürfen keinen Alkohol im Straßenverkehr konsumieren. Auch alkoholisierte Radfahrer riskieren den Führerscheinverlust ab 0,3 Promille, wenn sie einen Unfall verursachen. Ab 1,6 Promille drohen Radfahrern unabhängig vom Führerscheinstatus strafrechtliche Konsequenzen.
Versicherungsschutz bei Alkoholunfällen
Der Alkoholkonsum wirkt sich häufig auch auf den Versicherungsschutz aus. Nach Angaben der HUK-COBURG kann bei eindeutig alkoholbedingten Unfällen die Kfz-Haftpflichtversicherung die Leistung ablehnen, da sie sich auf die Trunkenheitsklausel beruft. Dabei kann der Versicherer bis zu 5.000 Euro vom Unfallverursacher zurückfordern. In der Kaskoversicherung besteht im Fall von Trunkenheit eine eingeschränkte oder vollständige Leistungsfreiheit, wobei 1,1 Promille als Grenzwert gelten.
- Die Trunkenheitsklausel entbindet die Versicherung von der Leistungspflicht, wenn der Unfall alkoholbedingt ist.
- Beifahrer, die sich alkoholisierten Fahrern anschließen, tragen eine Mitschuld im Falle eines Unfalls.
- Alkohol wird im Körper durchschnittlich zehn Stunden abgebaut, sodass Nachwirkungen am nächsten Morgen noch relevant sind.
„Wer Schlangenlinien fährt oder zu dicht auffährt, riskiert Fahrverbot und Geldbuße schon ab 0,3 Promille“, betont die HUK-COBURG.
Beachten Sie auch die offiziellen Hinweise zum Thema Alkohol am Steuer auf der Seite der HUK-COBURG.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Alkohol am Steuer – Verantwortung für die Region Coburg
Gerade während des Faschings ist die Sicherheit im Straßenverkehr ein wichtiges Thema für Coburg und die Umgebung. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Kein Alkohol am Steuer, um Bußgelder, Fahrverbote und Unfälle zu vermeiden. Die Polizei wird in der närrischen Zeit verstärkt Kontrollen durchführen. Zudem sollten alle Faschingsteilnehmer das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln nutzen, um sicher von A nach B zu gelangen.
Die HUK-COBURG empfiehlt, verantwortungsvoll zu feiern und insbesondere Fahranfängern sowie Radfahrern strikte Abstinenz von Alkohol im Straßenverkehr. Weitere praktische Tipps und Informationen sind im Regionalmagazin regionalupdate.de und bei der HUK-COBURG erhältlich. So bleibt der Fasching für alle sicher und unbeschwert.