Lahr. Das Landgericht Schweinfurt hat am 1. Dezember 2025 erstmals die Senec GmbH aufgrund eines Verstoßes gegen das Produktsicherheitsgesetz direkt haftbar gemacht. Mit der Entscheidung zur Senec Produktsicherheitsgesetz Haftung wird die Herstellerverantwortung im Senec-Skandal neu definiert.
Senec haftet jetzt: Wegweisendes Urteil zur Produktsicherheit beim Senec Stromspeicher
Das Urteil des Landgerichts Schweinfurt (Az. 13 O 153/25) betrifft den Stromspeicher SENEC.Home V2.1 mit 10,0 kWh Kapazität. Das Gericht befand, dass das Produkt nicht die gebotene Sicherheit bietet und somit schadensersatzpflichtig ist. Zuvor war bereits öffentlich bekannt geworden, dass Senec seit August 2023 tausende Anlagen dauerhaft auf 70 Prozent Speicherkapazität drosselt, da es Sicherheitsbedenken insbesondere wegen Brand- und Verpuffungsgefahr gibt.
Hersteller haftet nach Produktsicherheitsgesetz
Das Gericht stellte heraus, dass die Drosselung kein bloßes Mangelmanagement, sondern ein Hinweis auf eine fortwährende Gefährdung darstellt. Damit überschreitet die Entscheidung die bisherige Fokussierung auf Gewährleistungs- und Kaufrecht und richtet den Blick erstmals klar auf das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Verbraucher haben nun einen direkten Anspruch gegenüber Senec. Die Richter beurteilten das Produkt als fehlerhaft und führten aus:
„Von einer bestehenden Brandgefahr muss ausgegangen werden, nachdem die Beklagte selbst eine Drosselung vorgenommen hat, die seit mehr als zwei Jahren andauert.“
Auch sei eine CE-Kennzeichnung kein Entlastungsbeweis, da die gesetzliche Vermutung der Produktsicherheit durch die langanhaltende Drosselung widerlegt sei.
Bedeutung des Urteils für betroffene Verbraucher
Betroffene, deren Speicher noch nicht ausgetauscht wurde, können unter anderem Rücktritt vom Kaufvertrag, Schadensersatz und Minderung geltend machen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, welche die Klägerin vertrat, bietet dafür einen kostenlosen Senec-Online-Check an. Es läuft derzeit eine Berufung Senecs gegen das Urteil am Oberlandesgericht Bamberg.
- Gericht: Landgericht Schweinfurt
- Datum: 1. Dezember 2025
- Aktenzeichen: 13 O 153/25
- Streitwert: 10.963,24 Euro
- Kostenentscheidung: Senec trägt alle Rechtskosten
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Fazit und Ausblick – rechtliche Verantwortung und Verbraucherschutz in der Region
Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Verbraucher in der Region, die Senec-Stromspeicher nutzen. Die direkte Herstellerhaftung nach dem Produktsicherheitsgesetz schafft neue rechtliche Möglichkeiten, um auf Sicherheitsmängel zu reagieren und mögliche Schäden zu kompensieren. Bürgerinnen und Bürger können sich direkt an Senec wenden oder ihre Ansprüche mit Unterstützung juristischer Beratungen prüfen lassen.
Die Entscheidung stärkt den Verbraucherschutz deutlich und setzt neue Maßstäbe bei der Produktsicherheit technischer Anlagen. Die Berufungsverhandlung wird zeigen, ob das Urteil Bestand haben wird. Bis dahin sollten Betroffene ihre Speicher überprüfen lassen.
Weitere Informationen sowie den kostenlosen Senec-Online-Check finden Interessierte auf den Webseiten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer und bei regionalupdate.de.
Interne Information: Mehr zu Verbraucherrecht in der Region bietet regionalupdate.de.
Externe Quelle: Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), Bundesministerium für Justiz
