Düsseldorf. Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hat gegen die Plattform CanDoc und deren Gründer Stefan Fritsch erfolgreich ein Ordnungsgeld durchgesetzt. Dieses Verfahren betrifft unlautere Geschäftspraktiken im Zusammenhang mit Medizinalcannabis. Die Fokus-Keyphrase „CanDoc Ordnungsgeld Medizinalcannabis“ steht dabei im Mittelpunkt.
Erfolg gegen CanDoc
Die Apothekerkammer Nordrhein leitete ein Verfahren gegen die Plattform CanDoc sowie Stefan Fritsch wegen Verstößen gegen das Heilmittelwerberecht ein. Im Kern ging es um unzulässige Werbung und Rezeptzuweisungen für Medizinalcannabis. Das Landgericht Leipzig erließ eine einstweilige Verfügung sowohl gegen die Plattform als auch gegen Fritsch persönlich als Geschäftsführer. Die Plattform war in Irland gegründet worden, um die Rechtsdurchsetzung in Deutschland zu erschweren. Nachdem das Werbeverhalten trotz Verfügung nicht geändert wurde, verhängte das Gericht ein Ordnungsgeld von 20.000 Euro gegen Fritsch.
Rechtliche Schritte und Konsequenzen
Stefan Fritsch nahm seine Berufung sowie seine Beschwerde gegen den Ordnungsmittelbeschluss zurück. Somit ist das Ordnungsgeld nun rechtskräftig. Die Apothekerkammer sieht diesen Schritt als wichtigen Erfolg bei der Durchsetzung deutscher Gesetze im Bereich des Medizinalcannabis. Dr. Armin Hoffmann, Präsident der AKNR, betonte, dass mit Blick auf das Patientenwohl weiterhin konsequente gesetzgeberische Maßnahmen notwendig seien.
Schwierigkeiten bei der Rechtsdurchsetzung
Dr. Bettina Mecking, Justiziarin der AKNR, wies darauf hin, dass der Fall exemplarisch zeigt, wie schwer deutsches Recht umzusetzen ist, wenn Betreiber solcher Plattformen versuchen, sich der Verantwortung zu entziehen. Fritsch übergab inzwischen die Geschäftsführung an einen Dritten, um die persönliche Verantwortung zu umgehen. Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas unterstreicht, dass gesetzliche Verschärfungen, insbesondere beim MedCanG, dringend erforderlich sind. Dazu zählen unter anderem ein Versandhandelsverbot und strafrechtliche Maßnahmen gegen unrechtmäßige Rezeptausstellungen.
„Es ist kein Zufall, dass diese Plattformen in Ländern wie Irland gegründet werden, um der Rechtsdurchsetzung in Deutschland zu entgehen“, sagte Dr. Douglas.
- Plattform in Irland geführt, Rechtsdurchsetzung erschwert
- 20.000 Euro Ordnungsgeld gegen Stefan Fritsch verhängt
- Geschäftsführung wurde an Dritten übertragen
- Notwendigkeit gesetzlicher Verschärfungen beim MedCannabis-Gesetz (MedCanG)
Beispielhaftes Vorgehen der Apothekerkammer Nordrhein gegen unlautere Geschäftspraktiken im Medizinalcannabis-Bereich.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Regionale Relevanz und Ausblick
Düsseldorf, als Sitz der Apothekerkammer Nordrhein, steht im Zentrum der Bemühungen, die Versorgung mit sicheren Arzneimitteln zu gewährleisten. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass unerlaubte Angebote, die das Patientenwohl gefährden, effektiver bekämpft werden. Die AKNR hat angekündigt, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften weiterhin konsequent zu kontrollieren. Zudem wird auf bundesgesetzlicher Ebene an einer Verschärfung des Medizinalcannabis-Gesetzes gearbeitet, um die Rechtslage zu stärken und unlautere Geschäftsmodelle künftig besser verhindern zu können.
Für weiterführende Informationen über medizinisches Cannabis und die gesetzliche Lage verweisen wir auf die offizielle Seite des Bundesgesundheitsministeriums www.bundesgesundheitsministerium.de und umfassende regionale Beiträge unter regionalupdate.de.