Geflügelstall mit Hühnern

Landkreis Emsland gilt ab 24. Januar 2026 wieder als frei von Geflügelpest

Meppen. Der Landkreis Emsland gilt ab dem 24. Januar 2026 wieder als frei von der Geflügelpest. Mit der Aufhebung der zuletzt bestehenden Überwachungszone endet eine mehrmonatige Schutzmaßnahme nach einem Ausbruch in einem Legehennenbetrieb in Haselünne. Die Aufstallpflicht für Geflügel bleibt weiterhin bestehen, trotz der Entwarnung im Landkreis. Die Fokus-Keyphrase Emsland geflügelpest aufgehoben wird im weiteren Text erläutert.

Geflügelpest endgültig vorbei durch Emsland geflügelpest aufgehoben

Ausgangslage und Schutzmaßnahmen im Landkreis

Im Oktober 2025 wurde im Landkreis Emsland erstmals ein Ausbruch des Hochpathogenen Aviären Influenzavirus (HPAI) amtlich bestätigt. Betroffen war ein Legehennenbetrieb in Haselünne, in dem 14.250 Tiere infiziert wurden. Daraufhin erließ der Landkreis mehrere amtliche Allgemeinverfügungen, um die Tierseuche einzudämmen und eine weitere Verbreitung zu verhindern. Es wurden Restriktionszonen mit bestimmten Radiusgrößen um den betroffenen Betrieb eingerichtet:

  • Schutzzone: 3 Kilometer Radius
  • Überwachungszone: 10 Kilometer Radius

Rund 250 landwirtschaftliche Betriebe und Haltungen mit mehr als 3,45 Millionen Tieren waren von den Einschränkungen betroffen.

Entwicklung und Ende der Geflügelpest im Emsland

Zwischen dem 29. Oktober und 22. Dezember 2025 traten im gesamten Kreisgebiet mehrere Ausbrüche auf, die laufend tierseuchenrechtliche Maßnahmen erforderlich machten. Über 142.600 Tiere mussten in dieser Zeit vorsorglich getötet werden, darunter mehr als 53.600 Hähnchen, über 71.500 Puten, mehr als 14.200 Legehennen und über 3.000 Gänse. Die Schutzmaßnahmen wurden auf die jeweilige Lage angepasst, um das Virus einzudämmen.

Mit der Allgemeinverfügung Nr. 5, die ab dem 24. Januar 2026 gilt, wird die letzte bestehende Überwachungszone aufgehoben. Dies bedeutet, dass der Landkreis Emsland offiziell wieder als frei von der Geflügelpest gilt. Die nach wie vor geltende Aufstallpflicht für Geflügel bleibt jedoch bestehen, um zukünftige Ausbrüche zu verhindern.

„Mit Ablauf des 23. Januar 2026 kann die letzte noch bestehende Überwachungszone im Bereich Haselünne aufgehoben werden“, heißt es von Seiten der Behörde.

Weitere Informationen sind auf der Webseite des Landkreises unter www.emsland.de abrufbar. Weitergehende Informationen zur Geflügelpest bietet auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Abschluss: Bedeutung der Emsland geflügelpest aufgehoben für Bürger und Landwirtschaft

Die Aufhebung der Restriktionszone und die Rückkehr zum Status „frei von Geflügelpest“ ist ein wichtiger Schritt für die Tierhaltung im Landkreis Emsland. Für landwirtschaftliche Betriebe und Geflügelhalter entfallen zahlreiche Beschränkungen, wodurch Produktionsabläufe wieder uneingeschränkter möglich sind. Dennoch besteht die Aufstallpflicht weiterhin, um das Risiko eines erneuten Ausbruchs zu minimieren.

Die Behörden empfehlen Betroffenen, die aktuellen Hygiene- und Schutzmaßnahmen strikt einzuhalten. Geplante Kontrollen und mögliche Anpassungen der Maßnahmen werden weiterhin durch den Landkreis kommuniziert. Die Entwicklung zeigt, wie wichtig eine schnelle und konsequente Reaktion zur Bekämpfung von Tierseuchen ist. Mehr dazu können Sie auf regionalupdate.de verfolgen.

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Threads
X

Weitere Artikel