Hühner in einem Geflügelbetrieb, die sich in einer Reihe um Futter- und Wassersysteme gruppieren.

Allgemeinverfügung zur Geflügelpest im Landkreis Osnabrück

Osnabrück. Im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest im Nachbarlandkreis Cloppenburg hat der Landkreis Osnabrück Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet. Die Geflügelpest Landkreis Osnabrueck betrifft vor allem Gebiete der Samtgemeinde Artland mit strengen Bekämpfungsmaßnahmen.

Geflügelpest Maßnahmen aktuell – Schutz- und Überwachungszonen im Landkreis Osnabrück

Ausbruch der Geflügelpest in Cloppenburg

Am 22. Januar 2026 wurde im Landkreis Cloppenburg, in Essen (Oldenburg), der Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza festgestellt. Daraufhin hat das Veterinäramt eine Sperrzone eingerichtet, die in eine Schutz- und eine Überwachungszone unterteilt ist. Die Überwachungszone umfasst einen Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb. Teile der Samtgemeinde Artland im Landkreis Osnabrück liegen innerhalb dieser Zonen und sind damit von entsprechenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen betroffen.

Verordnete Maßnahmen im Landkreis Osnabrück

Die Allgemeinverfügung für den Landkreis Osnabrück wurde am 23. Januar veröffentlicht und ist unter der Rubrik „Verwaltung – Bekanntmachungen“ auf der Webseite des Landkreises Osnabrück (www.landkreis-osnabrueck.de) abrufbar. Sie tritt mit Veröffentlichung in Kraft und beinhaltet wichtige Anordnungen zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest.

„Die Stallpflicht gilt für Nutzgeflügel und Hobbygeflügel im Zehn-Kilometer-Radius, sie muss in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen erfolgen“, so Henning Müller-Detert, Sprecher des Landkreises Osnabrück.

Zu den Schutzvorrichtungen zählen dichte Abdeckungen, die oben gegen Einträge gesichert sind, sowie seitliche Begrenzungen, die das Eindringen von Wildvögeln verhindern. Zudem sind Futter- und Einstreulager so zu schützen, dass keine Kontamination durch Wildvogelkot möglich ist.

Wesentliche Vorgaben für Geflügelhalter

  • Haltung der Vögel nur im geschlossenen Stall oder unter sicherer Schutzvorrichtung
  • Meldepflicht bei vermehrten Krankheits- und Todesfällen an den Veterinärdienst
  • Einschränkungen beim Transport von Vögeln, Eiern, Fleisch, Gülle und ähnlichen Materialien
  • Schutz von Futter- und Einstreulagern vor Wildvögeln

Die Bürgerinnen und Bürger können auf einer interaktiven Karte prüfen, ob ihre Adresse oder Geflügelstandorte innerhalb der Schutz- oder Überwachungszone liegen.

Bedeutung der Geflügelpest Landkreis Osnabrueck für die Region und Ausblick

Die aktuell angeordneten Maßnahmen dienen dem Schutz von Nutz- und Hobbygeflügel und sollen eine Verbreitung der gefährlichen Geflügelpest eindämmen. Für die betroffenen Tierhalter und Gemeinden in der Samtgemeinde Artland bedeuten die Regelungen eine verschärfte Hygiene- und Kontrollpflicht.

Auch wenn der Ausbruch im Nachbarlandkreis liegt, zeigt die Schutz- und Überwachungszone im Landkreis Osnabrück, wie eng benachbarte Regionen bei Tierseuchen zusammenarbeiten müssen. Weitere Informationen zu den aktuellen Maßnahmen und zum Thema Geflügelpest erhalten Sie auf der Website des Landkreises Osnabrück sowie über das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft BMEL – Geflügelpest.

Erfahrungen aus früheren Ausbrüchen zeigen, dass frühzeitige Meldepflichten und Schutzvorrichtungen essenziell sind, um größere Einschränkungen zu vermeiden. Die Bevölkerung ist aufgefordert, die Verordnungen aufmerksam zu befolgen und Vorkommnisse unverzüglich zu melden. Für weiterführende regionalbezogene Berichte und detaillierte Informationen besuchen Sie auch regionalupdate.de.

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