Neustadt a. d. W. Die Hundesteuer hat 2024 mit rund 430 Millionen Euro Einnahmen eine neue Rekordmarke erreicht. Hundebesitzer können jedoch nicht alle Kosten rund um den Vierbeiner steuerlich geltend machen, wie der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erläutert. Besonders die Frage, ob man bei der Steuererklärung Hundesteuer Kosten absetzen kann, ist dabei von Interesse.
Hundekosten clever sparen
Die Hundesteuer wird von den Gemeinden erhoben und ist für private Hundehalter nicht von der Steuer absetzbar. Allerdings gibt es bei weiteren Ausgaben rund um den Hund Unterschiede, was die steuerliche Anerkennung betrifft.
Steuerliche Absetzbarkeit von Hundehaftpflicht und Versicherungen
Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung können steuerlich geltend gemacht werden, allerdings nur solange der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen nicht erreicht ist. Hierbei ist entscheidend, dass die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Steuerpflichtigen unter 1.900 Euro liegen. Ausgaben für eine Krankenversicherung für das Tier selbst sind nicht absetzbar, ebenso wenig Tierarztkosten bei privat gehaltenen Haustieren. Ausnahmen gelten für Dienst- und Therapiehunde oder Hunde, die beruflich genutzt werden.
Fellpflege, Hundebetreuung und Gassi-Service als haushaltsnahe Dienstleistungen
Wenn eine professionelle Hundefriseurin oder ein Hundefriseur die Fellpflege im Haushalt des Besitzers übernimmt, können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Dabei muss die Rechnung unbar, zum Beispiel per Überweisung, bezahlt werden, da Barzahlungen steuerlich nicht anerkannt werden. Gleiches gilt für eine Hundebetreuung im Haushalt sowie für einen Gassi-Service, der vom Bundesfinanzhof als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt ist.
„Die Kosten für Hundehaftpflichtversicherungen können in der Steuererklärung eingetragen werden, sofern der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft ist“, sagte ein Sprecher der VLH.
Weitere Kosten wie Futter und Zubehör sind steuerlich nicht absetzbar, was vor dem Hintergrund der gestiegenen Preise bei Tiernahrung zu beachten ist.
Weitere Informationen zum Thema Steuern und Haustiere erhalten Interessierte beim Lohnsteuerhilfeverein VLH sowie beim Statistischen Bundesamt.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Steuerliche Regelungen für Dienst- und Assistenzhunde
In Fällen von Diensthunden oder Assistenzhunden gelten eigene steuerliche Vorschriften. Hier können nahezu alle Kosten als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, wenn der Hund beruflich eingesetzt wird oder der Unterstützung im Alltag dient. Bei ärztlich verordneten Blindenhunden übernimmt zumeist die Krankenkasse die Ausgaben. Zudem werden Kosten im Rahmen eines Behindertenpauschbetrags berücksichtigt, wobei individuelle Mehrkosten geltend gemacht werden können.
Für die Einwohner von Neustadt a. d. W. und Umgebung bedeutet dies, dass die Hundesteuer zwar nicht absetzbar ist, jedoch bei bestimmten Leistungen rund um den Hund steuerliche Vorteile genutzt werden können. Wer sich hierzu weiter informieren möchte, kann die Beratungsstellen der VLH in der Region aufsuchen oder die Steuererklärung durch die Experten prüfen lassen. Angesichts der steigenden Ausgaben für Haustiere ist es ratsam, die steuerlichen Möglichkeiten gezielt zu nutzen und sich entsprechend beraten zu lassen.
Weiterführende Informationen zur Hundesteuer und weiteren Steuerthemen für Haustierhalter finden sich auch im regionalupdate.de Magazin.