Rede zur Gesetzesänderung zu Ladenöffnungszeiten in Niedersachsen

Niedersachsen. Der Sozialminister Dr. Andreas Philippi hat Kritik am Gesetzentwurf der AfD-Fraktion geübt, der das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten ändern soll. Im Fokus steht die geplante uneingeschränkte Öffnung von Kiosken an Sonn- und Feiertagen, die nach Ansicht des Ministers bereits ausreichend geregelt ist. Das Thema gesetz ladenoeffnungszeiten niedersachsen bleibt damit umstritten.

Gesetzesänderung erklärt: Debatte um das Gesetz ladenoeffnungszeiten niedersachsen

Hintergrund des Gesetzentwurfs

Der AfD-Landesverband hat vorgeschlagen, Kiosken eine durchgehende Öffnung von 0 bis 24 Uhr an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Ziel ist es, die aktuellen Öffnungsregelungen zu flexibilisieren und die Versorgungslage an diesen Tagen zu verbessern. Der Entwurf sieht zudem eine neue Definition des Begriffs „Kiosk“ vor, die bislang im Gesetz nicht enthalten ist.

Der Sozialminister Dr. Andreas Philippi betonte jedoch, dass das bestehende Niedersächsische Ladenöffnungsgesetz bereits Regelungen für Verkaufsstellen enthält, die Waren zum unmittelbaren Verzehr an Sonn- und Feiertagen anbieten. Somit sei die vorgeschlagene Gesetzesänderung aus seiner Sicht überflüssig.

Kritik am Gesetzentwurf

Der Minister bemängelte insbesondere die unklare Formulierung mehrerer Begriffe im Entwurf. Die Definition von „kurzfristigem Bedarf“ und „begrenztem Warenangebot“ sei vage und führe zu Rechtsunsicherheit.

„Was ist z. B. mit einem ‚kurzfristigen Bedarf‘ gemeint? Dieser kann auch entstehen, wenn ein ganzer Wocheneinkauf vergessen worden ist“, sagte Philippi.

Zudem fehle eine angemessene Auseinandersetzung mit dem Sonn- und Feiertagsschutz. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Stelle hohe Anforderungen an mögliche Eingriffe in diesen Schutz, die im Entwurf nicht berücksichtigt würden.

Weitere Überlegungen zur Modernisierung

Der Minister bekräftigte, dass die Modernisierung des Ladenöffnungszeitengesetzes angesichts veränderter Lebensgewohnheiten notwendig sei. Allerdings sei der vorliegende Entwurf „fachlich ungenügend“ und ignoriere die Bedürfnisse verschiedener Akteursgruppen.

Im Hinblick auf die landesweite Diskussion um Öffnungszeiten verweist das Ministerium auf bestehende Informationsangebote. Weitere Details zum Thema auf regionalupdate.de bieten aktuellen Überblick sowie Hintergründe zur Rechtslage. Zudem finden sich ergänzende Informationen zur Ladenöffnung auf der Webseite des Niedersächsischen Sozialministeriums ms.niedersachsen.de.

Nächste Schritte im Gesetzgebungsprozess in Niedersachsen

Die Diskussion über die Ladenöffnungszeiten und die Definition von Kiosken bleibt Teil der legislativen Beratungen im niedersächsischen Landtag. Der Gesetzentwurf soll fachlich weiter geprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden, um Rechtssicherheit herzustellen und den Sonn- und Feiertagsschutz zu wahren.

Die Entscheidung über eine Änderung des Gesetzes zum Thema gesetz ladenoeffnungszeiten niedersachsen wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet. Interessenvertreter und die Öffentlichkeit können sich weiterhin an den Diskurs beteiligen.

Für weiterführende Informationen und aktuelle Entwicklungen empfiehlt sich die Verfolgung der Pressemitteilungen des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.

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