Coesfeld. Die Aufstallungspflicht Geflügel Coesfeld gilt weiterhin im südlichen Kreisgebiet, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Betroffen sind die Gemeinden Nordkirchen, Lüdinghausen, Olfen und der südliche Bereich von Dülmen.
Aufstallungspflicht bleibt: Maßnahmen zur Geflügelpest im Kreis Coesfeld
Die Geflügelpest stellt nach wie vor eine Gefahr für die Geflügelbestände im Kreis Coesfeld dar. Seit November 2025 besteht eine Aufstallungspflicht für Geflügel in ausgewiesenen südlichen Bereichen des Kreises, um eine Einschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel zu verhindern. Aufgrund erneut nachgewiesener Fälle bei Wildvögeln bleibt diese Regelung bis auf Weiteres bestehen.
Der Kreis Coesfeld überwacht die Situation sowohl bei Wildvögeln als auch in den Nutztierbeständen engmaschig. Regelmäßige Bewertungen der Lage führen derzeit dazu, die Stallpflicht beizubehalten, um die Geflügelbestände zu schützen.
Anforderungen an die Aufstallung
Die Aufstallung muss so gestaltet sein, dass der Stall eine feste Abdeckung besitzt, beispielsweise durch ein festes Dach oder eine Plane. Die Seiten müssen spatzendicht sein; die maximale Maschenweite des verwendeten Gitters beträgt 25 Millimeter.
Wenn eine oben geschlossene Aufstallung nicht vorhanden ist und das Geflügel ausschließlich im Stall gehalten wird, schreibt der Kreis vor, dass die künstliche Beleuchtung dem natürlichen Lichtspektrum entsprechen muss und flackerfrei sein soll. Das heißt, herkömmliche 50-Hertz-Glühbirnen sind nicht zulässig, da sie von den Vögeln als Stroboskop wahrgenommen werden.
Hygienemaßnahmen als zusätzliche Schutzvorkehrung
Neben der Aufstallung sind spezifische Hygieneregeln zur Eindämmung der Geflügelpest wichtig:
- Das Tragen von spezieller Schutzkleidung ist Pflicht und darf nicht außerhalb der Stallungen genutzt werden.
- Futter, Einstreu und Wasser dürfen nicht zugänglich für Wildvögel sein.
„Wir beobachten die Situation kontinuierlich und informieren umgehend über Änderungen“, betont die Pressestelle des Kreises Coesfeld.
Weitere Informationen zur Geflügelpest im Kreis Coesfeld sind auf der offiziellen Website des Kreises verfügbar (Kreis Coesfeld – Geflügelpest). Auch die bundesweiten Regelungen und Empfehlungen sind auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft einsehbar (BMEL – Geflügelpest).
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Weiteres Vorgehen bei der Aufstallungspflicht Geflügel Coesfeld
Die Aufstallungspflicht bleibt bis auf Widerruf bestehen. Der Kreis Coesfeld wird die Seuchenlage weiterhin beobachtend begleiten und bei Änderungen oder Verbesserungen entsprechend informieren. Tierhalter sind verpflichtet, die Aufstallung und die damit verbundenen Hygienemaßnahmen einzuhalten, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.
Die Behörden empfehlen, die aktuellen Entwicklungen regelmäßig zu verfolgen und die angeordneten Schutzmaßnahmen strikt umzusetzen. Termine für weitere Informationsveranstaltungen oder Änderungen an der Allgemeinverfügung werden rechtzeitig kommuniziert.