Bonn. Die Deutsche Verkehrswacht begrüßt die Empfehlung des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags, eine Promillegrenze im Radverkehr einzuführen. Ab 1,1 Promille soll das Fahren mit dem Fahrrad als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet werden, um alkoholbedingte Unfälle im Radverkehr zu verringern. Die Fokus-Keyphrase alkoholunfaelle radverkehr promillegrenze wird damit in der Gesetzgebung gezielt adressiert.
Sicherer Radverkehr jetzt
Wachsende Problematik alkoholbedingter Unfälle im Radverkehr
Die Zahl der Unfälle mit alkoholisierten Radfahrenden steigt in den letzten Jahren entgegen dem generellen Abwärtstrend bei Verkehrsunfällen. Die Deutsche Verkehrswacht verweist darauf, dass bereits ab 0,2 Promille Blutalkohol negative Effekte auf die Fahrsicherheit nachweisbar sind. Bislang gibt es jedoch keine klare Ordnungswidrigkeit mit Warnfunktion bei niedrigeren Alkoholwerten im Straßenverkehr für Radfahrende. Betrunkenes Radfahren ist trotz der Unfallgefahr vielfach gesellschaftlich noch als weniger kritisch angesehen.
Neue Ordnungswidrigkeit soll Gesetzeslücke schließen
Der Deutsche Verkehrsgerichtstag empfiehlt eine Promillegrenze von 1,1 Promille für Radfahrende. Bei Überschreiten soll ein Bußgeld von 250 Euro verhängt werden, bei wiederholten Verstößen ist eine Fahreignungsuntersuchung möglich – ähnlich wie bei Kraftfahrzeugen.
„Es sind immer noch viele Menschen der Auffassung, dass betrunken Fahrradfahren nicht gefährlich ist oder sogar erlaubt sei. Beides ist falsch. Mit einer Promillegrenze können wir hier ein Umdenken anstoßen und die Unfallzahlen reduzieren,“ sagte Kirsten Lühmann, Präsidentin der Deutschen Verkehrswacht.
Diese Regelung will eine derzeitige Gesetzeslücke schließen, da Straftaten bei Radfahrenden erst ab 1,6 Promille geahndet werden können, was einen sehr hohen Grenzwert darstellt. Die Einführung der Ordnungswidrigkeit soll im Sinne der Vision Zero die Verkehrssicherheit verbessern.
Weitere Informationen zur Position der Deutschen Verkehrswacht finden Sie direkt auf deren Presse-Website.
Weitere Schritte zur Steigerung der Verkehrssicherheit
Nach dem Beschluss des Verkehrsgerichtstags soll die Politik die empfohlenen Regelungen prüfen und umsetzen. Ziel ist es, die Unfallzahlen durch alkoholisierte Radfahrende nachhaltig zu senken. Die Deutsche Verkehrswacht fordert neben der Einführung der Promillegrenze auch mehr Aufklärung über die Risiken des Alkoholkonsums im Radverkehr.
Informationen zur Vision Zero und weiteren Maßnahmen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sind auf regionalupdate.de verfügbar, zum Beispiel in unserem Beitrag zur Verkehrssicherheit in der Region.
Somit steht der Einführung der Promillegrenze für Radfahrende ein wichtiger Schritt bevor, um den Radverkehr sicherer zu gestalten und alkoholbedingte Unfälle zu reduzieren.
