Niedersachsen. Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi fordert im Zuge der Beratungen zum „Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz“ eine umfassende Apothekenreform. Ziel ist die Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung und die Stärkung inhabergeführter Vor-Ort-Apotheken, insbesondere im ländlichen Raum. Die Debatte steht unter dem Fokus der Apothekenreform Niedersachsen.
Apotheken vor Ort stärken: Schwerpunkte der Apothekenreform Niedersachsen
Gesundheitsminister Philippi weist auf die kontinuierliche Abnahme der Apothekenzahl in Niedersachsen hin, die vor allem auf wirtschaftliche Belastungen wie steigende Betriebskosten, Inflation und unveränderte Verkaufspreise verschreibungspflichtiger Medikamente zurückzuführen ist. Vor diesem Hintergrund begrüßt Niedersachsen grundsätzlich das Bestreben, die regionale Versorgung durch Apotheken zu sichern und lokal geführte Apotheken zu fördern.
Kritik an geplanten Änderungen im Gesetzesentwurf
Mehrere vorgeschlagene Änderungen im Bundesgesetzesentwurf stoßen in Niedersachsen auf Widerstand. Besonders kritisch wird die angedachte Erleichterung bei der Errichtung von Zweigapotheken gesehen. Philippi betont, dass Zweigapotheken nur als Notfallinstrumente mit eingeschränktem Leistungsspektrum dienen sollten. Eine Umwandlung vollversorgender Apotheken in Zweigapotheken zur Kostenreduzierung befürchtet er zugunsten urbaner Regionen, was die Versorgung im ländlichen Raum verschlechtere.
„Gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen sind die Menschen auf kompetente Beratung ‚vor Ort‘ angewiesen“, sagte Philippi.
Ebenso lehnt Niedersachsen die Einführung von Apothekenbetrieben ohne persönliche Anwesenheitspflicht eines approbierten Apothekers ab. Die vorgeschlagene Vertretung durch pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) stelle einen Eingriff in die bewährte Struktur der Apothekenleitung dar und könne sich negativ auf die Arzneimittelsicherheit und Beratungsqualität auswirken.
Finanzielle Unterstützung und veränderte Anforderungen für Landapotheken
Ein weiterer zentraler Punkt der Apothekenreform Niedersachsen ist die Forderung nach einer Erhöhung des Packungsfixums. Diese Maßnahme soll die finanzielle Stabilität der Apotheken stärken, besonders im ländlichen Raum, wo das Fortbestehen der wohnortnahen Versorgung davon abhängt. Die Rolle der Landapotheken habe sich zudem gewandelt: Sie übernehmen zunehmend Zusatzaufgaben wie Lieferservices für ältere und immobilere Menschen ohne ausreichende Kompensation.
Philippi warnt, dass die angespannten wirtschaftlichen Bedingungen und die Belastungen durch neue Aufgaben die Nachfolgeproblematik verschärfen und somit den Rückgang inhabergeführter Apotheken weiter beschleunigen könnten.
Weitere Schritte und Ausblick zur Apothekenreform Niedersachsen
Die Gesundheitsministerkonferenz und die beteiligten Länder haben insgesamt 60 Änderungsanträge zum vorgelegten Gesetzesentwurf eingebracht. Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die flächendeckende Arzneimittelversorgung langfristig gesichert, inhabergeführte Apotheken gestärkt und die persönliche Leitung durch Apothekerinnen und Apotheker erhalten bleibt. Ziel ist es, die hohen Anforderungen an die Qualität und Sicherheit der pharmazeutischen Versorgung weiterhin zu gewährleisten.
Der Bundesrat berät die Gesetzesvorlage weiterhin, wobei der Nachbesserungsbedarf betont wird. Für Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen ist die Erhaltung einer wohnortnahen und zuverlässigen Apothekenversorgung auch in Zukunft ein zentrales Anliegen.
Weitere Informationen zur Apothekenentwicklung in Niedersachsen sind beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich hier. Überregional bietet das Bundesministerium für Gesundheit ausführliche Informationen zum Thema Apothekenversorgung unter diesem Link.
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