Billerbeck. Am Altweiberdonnerstag, den 12. Februar 2026, gilt in der Innenstadt von Billerbeck erstmals ein Glasverbot. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit der Feiernden und unbeteiligter Dritter zu erhöhen. Das Glasverbot Billerbeck Altweiber umfasst zahlreiche Straßen und Plätze im Zentrum der Stadt und verbietet das Mitführen sowie die Nutzung von Glasflaschen und Trinkgefäßen aus Glas.
Mehr Sicherheit feiern: Das Glasverbot Billerbeck Altweiber
Das Glasverbot Billerbeck Altweiber betrifft mehrere zentrale Bereiche der Innenstadt. Konkret gilt es unter anderem in der Langen Straße, Münsterstraße bis Hausnummer 34, am Markt, in der Bahnhofstraße, der Ludgeristraße, Mühlenstraße, Schmiedestraße, Kirchstraße, Ostwall, Rathausstraße sowie im Bereich Zum Alten Hof. Ein Lageplan gibt den genauen Geltungsbereich vor.
Mit dem Glasverbot sollen vor allem Verletzungen durch Glasscherben verhindert werden, die in den vergangenen Jahren vor allem an Altweiberdonnerstag gehäuft auftraten. Die Stadt Billerbeck, Polizei und Interessengemeinschaft Karneval verständigten sich auf das Verbot, um einen sicheren Ablauf des Straßenkarnevals zu gewährleisten.
Gründe und Ziele der Regelung
Hintergrund der neuen Regelung sind die problematischen Erfahrungen mit Glasflaschen und Glasscherben bei früheren Karnevalsveranstaltungen. Durch das hohe Besucheraufkommen sowie den Alkoholkonsum kam es bislang regelmäßig zu Glasscherben, die erhebliche Verletzungsrisiken bergen. Zudem besteht die Gefahr, dass zerbrochene Glasflaschen in Stresssituationen als gefährliche Gegenstände eingesetzt werden können.
„Das Glasverbot ist keine Maßnahme gegen die Feiernden, sondern dient dem Schutz aller“, sagte Sandra Niemann, Leiterin des Ordnungsamtes. „Wir wollen einen fröhlichen, aber auch sicheren Karneval in Billerbeck ermöglichen.“
Was ist erlaubt?
Erlaubt sind Getränke in bruchsicheren Behältnissen wie Plastikflaschen oder Dosen. Das Mitführen und Benutzen von Glasflaschen sowie Trinkgefäßen aus Glas ist an Altweiberdonnerstag ganztägig untersagt. Verstöße gegen das Glasverbot werden mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen geahndet, die von Verwarngeldern bis hin zu Platzverweisen reichen können.
Ausblick auf den Altweiber-Tag in Billerbeck
Die Allgemeinverfügung gilt ausschließlich am 12. Februar 2026 und tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Stadt plant, mit dieser Regelung zu einem sicheren, angenehmen Karnevalserlebnis beizutragen. Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die Hinweise zu beachten und auf geeignete Trinkgefäße umzusteigen.
Weitere Informationen zum Stadtfest und den Sicherheitsmaßnahmen bietet die Webseite der Stadt Billerbeck. Überregional informativ zum Thema Glasflaschenverbot und Veranstaltungssicherheit ist die Seite des Bundesministeriums für Gesundheit unter www.bundesgesundheitsministerium.de.
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