Niedersachsens Wirtschaftsminister kritisiert Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Hannover. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen äußert deutliche Kritik am vorliegenden Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes. Wirtschaftsminister Olaf Lies bemängelt, dass das Gesetz in seiner aktuellen Form die angestrebte Beschleunigung und Reform des Planungsrechts kaum erreichen werde.

Aktuelle Gesetzesberatung Infrastruktur

Der Gesetzentwurf zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll das Planungsrecht in Deutschland umfassend reformieren und Verfahren beschleunigen. Niedersachsen unterstützt grundsätzlich die Initiative, verweist jedoch auf zahlreiche Defizite im aktuellen Entwurf.

Kritik an formalen Änderungen ohne echte Beschleunigung

Der Entwurf konzentriert sich insbesondere auf formelle Anpassungen durch die Überführung von Verfahrensvorschriften in ein einheitliches Verwaltungsverfahrensgesetz.

Diese Änderungen reichen nach Ansicht Niedersachsens nicht aus, um langwierige Infrastrukturprojekte tatsächlich schneller umzusetzen. Die vorgesehenen Regelungen greifen zu kurz bei der Vermeidung Doppelprüfungen, der Vereinfachung von Abläufen und der besseren Zusammenarbeit der Behörden. Diese Themen sind seit langem als zentraler Schlüssel für Beschleunigungen im Planungsprozess bekannt.

Fehlende Berücksichtigung konkreter Vorschläge aus Niedersachsen

Niedersachsen kritisiert zudem, dass seine zahlreichen eingereichten Vorschläge im Vorfeld der Gesetzgebung keine Berücksichtigung fanden. Dabei basierten diese auf aktuellem Praxiswissen sowie auf Auswertungen der jüngsten Rechtsprechung. Der sogenannte Bund-Länder-Prozess zur Staatsmodernisierung sehe deutlich höhere Ambitionen vor als der nun präsentierte Entwurf.

Stattdessen macht der Entwurf Gebrauch von einer gesetzlichen Einstufung von Infrastrukturvorhaben als „überragendes öffentliches Interesse“. Das soll zwar pragmatisch wirken, führt jedoch nach Einschätzung Niedersachsens zu rechtlichen Unsicherheiten.

Besondere Herausforderungen bei Eisenbahninfrastrukturen

Kritisch wird auch bewertet, dass der Entwurf teilweise Eisenbahninfrastrukturen von wichtigen Prüfverfahren wie der Planfeststellung und Umweltverträglichkeitsprüfung ausnimmt. Dies gelte zwar grundsätzlich sinnvoll, etwa beim Ersatz von Brücken oder Schienenwegen, bleibe aber angesichts fehlender umfassender Regelungen zu verfahrensfreien Maßnahmen unzureichend.

Maßnahmen, die speziell auf eine Vereinfachung und Beschleunigung von Ersatzbauten, insbesondere von Brücken, abzielen, sind dem Entwurf komplett mangels vorhanden. Stattdessen wird hier lediglich das „überragende öffentliche Interesse“ anerkannt, was nicht zu einer schnellen Abwicklung führe.

„Der Entwurf ist unausgereift und wird die gewünschten Effekte nur ansatzweise erzielen. Daher erwarte ich, dass der vorgelegte Gesetzentwurf erheblich nachgebessert wird“, sagte Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies.

Nächste Schritte und Ausblick

Der Gesetzentwurf wird im Bundesrat weiter beraten. Niedersachsen fordert eine deutliche Nachbesserung, um die Planungsprozesse für Infrastrukturprojekte tatsächlich zu modernisieren und zu beschleunigen. Dazu gehört eine stärkere Berücksichtigung von Praxiserfahrungen der Länder, eine umfassende Vereinfachung von Verfahren und klare rechtliche Rahmenbedingungen.

Interessierte Leserinnen und Leser finden weiterführende Informationen zum Planungsverfahren für Infrastrukturprojekte beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr: bmvi.de. Weitere regionale Meldungen zu Infrastrukturthemen stehen auf regionalupdate.de bereit.

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