Quelle: Hauptzollamt Osnabrück

1.350 Euro Geldstrafe für Leistungsbetrug im Landkreis Diepholz

Osnabrück. Das Amtsgericht Wilhelmshaven hat einen Mann wegen Leistungsbetrugs zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro verurteilt. Im Zeitraum von Juli bis Dezember 2023 hatte er neben dem Bezug von Bürgergeld mehrfach sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen aufgenommen, ohne dies dem Jobcenter mitzuteilen. Dieser Fall verdeutlicht den Umgang mit Leistungsbetrug Osnabrück Geldstrafe.

Leistungsbetrug aufgeklärt

Automatisierte Prüfungen decken Unregelmäßigkeiten auf

Das Hauptzollamt Osnabrück leitete Ermittlungen ein, nachdem der Leistungsträger durch eine automatische Datenabgleichung Unstimmigkeiten bemerkte. Arbeitgeber meldeten regelmäßig die Personaldaten ihrer Angestellten. Diese Daten wurden EDV-gestützt mit den Arbeitslosendaten abgeglichen, um gleichzeitige Einkünfte zu erkennen. Im vorliegenden Fall zeigte sich, dass der Betroffene zeitgleich Bürgergeld bezog und Gehalt von einem Arbeitgeber erhielt.

Rechtliche Schritte und Konsequenzen

Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage wegen Betrugs. Das Amtsgericht Wilhelmshaven verhängte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt also 1.350 Euro. Zusätzlich muss der Verurteilte die zu Unrecht erhaltenen 444 Euro Bürgergeld zurückzahlen. Laut Leon-Marvin Freitag, stellvertretender Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück,

„Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen.“

Die Pflicht zur sofortigen Mitteilung an den Leistungsträger bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung war nicht erfüllt.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Regionale Einordnung und praktische Bedeutung

In Osnabrück zeigt dieser Fall, dass die Behörden über moderne Verfahren verfügen, um Leistungsbetrug effizient aufzudecken. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies erhöhte Transparenz und eine stärkere Kontrolle bei Sozialleistungen. Das Jobcenter Osnabrück nutzt automatisierte Datenvergleiche regelmäßig, um Betrugsversuche zu verhindern und Sachleistungen richtig zuzuordnen.

Betroffene werden angehalten, Änderungen in ihrer Erwerbstätigkeit umgehend dem Leistungsträger mitzuteilen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Weitere Informationen zur Meldung von Änderungen beim Jobcenter sind auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verfügbar.

Mehr zu regionalen Themen und rechtlichen Entwicklungen finden Sie auf regionalupdate.de.

Gefällt dir’s? Dann teil’s doch!

Facebook
LinkedIn
WhatsApp
Threads
X

Weitere Artikel