Neue Regelungen stärken Ehrenamt in Coesfeld

Coesfeld. Das Ehrenamt Kreis Coesfeld erfährt ab 2026 wesentliche Erleichterungen durch neue Regelungen im Gemeinnützigkeitsrecht Nordrhein-Westfalens. Die Änderungen sollen bürokratische Hürden abbauen und den Vereinen mehr finanziellen und organisatorischen Spielraum verschaffen.

Ehrenamt stark verbessert: Neue Regelungen für das Ehrenamt Kreis Coesfeld

Höhere Freigrenzen für mehr Planungssicherheit

Die Reform führt eine Erhöhung der Freigrenzen bei der Mittelverwendung ein. Die zeitnahe Mittelverwendung darf künftig bis zu 100.000 Euro betragen, bisher lag die Grenze bei 45.000 Euro. Außerdem steigt die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Vereine auf 50.000 Euro an. Dies hat zur Folge, dass viele Vereine von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sind. Die Neuerungen ermöglichen somit eine langfristigere Planung und reduzieren den Verwaltungsaufwand erheblich.

Erweiterte Nutzungsmöglichkeiten und Anerkennung

Vereine können künftig unbegrenzt Mittel für den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen einsetzen, ohne dass ihre Gemeinnützigkeit dadurch infrage gestellt wird. Dadurch eröffnet sich für das Ehrenamt Kreis Coesfeld eine neue Möglichkeit, nachhaltige Projekte voranzutreiben. Zudem steigen die steuerfreien Pauschalen für das persönliche Engagement: Die Übungsleiterpauschale wird auf 3.300 Euro angehoben, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Ehrenamtskoordinatorin Martina Nieländer betont:

„Ich hoffe, dass diese neuen Regelungen die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt weiter verbessern und so den Vereinen und Initiativen im Kreisgebiet einen Spielraum eröffnen, der das tolle Engagement unserer Ehrenamtlichen im Kreis noch besser zur Wirkung kommen lässt.“

Nächste Schritte und Unterstützung für Vereine

Der Kreis Coesfeld unterstützt die Vereine durch Fortbildungsangebote, beispielsweise zur Pressearbeit. Eine neue Weiterbildungsreihe soll die Sichtbarkeit der Vereine weiter erhöhen. Interessierte können sich hierzu auf der Website engagiert-in-nrw.de informieren. Details zu den neuen steuerlichen Regelungen sind auf der Seite der Finanzverwaltung NRW zu finden.

Der Landrat des Kreises Coesfeld sowie die Pressestelle stehen weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung, um das Ehrenamt Kreis Coesfeld bei der Umsetzung der Reformen zu begleiten.

Für weitere Informationen zum Ehrenamt in der Region bietet regionalupdate.de aktuelle Berichte und Servicethemen zum gemeinnützigen Engagement im Kreis Coesfeld.

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