Coburg. Ein Winterurlaub im Krankenhaus ist für viele Wintersportler eine unangenehme Realität. Gerade beim Winterurlaub im Krankenhaus zeigen sich häufig Lücken in der Absicherung, etwa bei der Behandlung im Ausland oder den Kosten für Rettungseinsätze. Wer sich rechtzeitig informiert, vermeidet unnötige finanzielle Risiken.
Tipps für Winterurlaub
Medizinische Versorgung im Ausland
In der Europäischen Union sowie in der Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen und Mazedonien können Versicherte mit der Europäischen Versicherungskarte (EHIC) medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Die Behandlung richtet sich dabei nach dem Leistungskatalog des jeweiligen Urlaubslands. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Versorgung dem deutschen Standard entspricht. Oft sind Zuzahlungen oder Eigenanteile erforderlich. Zudem müssen Patienten grundsätzlich einen Vertragsarzt aufsuchen, was bei Notfällen im Wintersportgebiet schwierig sein kann.
Kosten und Versicherungen
Bei Unfällen, die eine Behandlung im Krankenhaus nötig machen, zeigen sich besonders in Wintersportregionen oft Einschränkungen: Ärztliche Leistungen werden häufig nur privat abgerechnet. Ein Knochenbruch mit Krankenhausaufenthalt kann dann mehrere tausend Euro kosten. Außerhalb von Ländern mit Sozialversicherungsabkommen, zum Beispiel in den USA oder Kanada, tragen Urlauber die Kosten für die Behandlung komplett selbst. Neben der Behandlung sind auch Einsätze zur Erstversorgung und der Transport vom Unfallort kostenpflichtig. Kosten für einen Rettungshubschrauber können mehrere tausend Euro betragen und werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen.
Die Auslandsreise-Krankenversicherung bietet hier eine Absicherung. Sie übernimmt Behandlungskosten sowie den Transport zum Arzt oder Krankenhaus und organisiert bei Bedarf den Krankenrücktransport nach Deutschland. Diese Leistungen gelten gleichermaßen für Unfälle und unvorhergesehene Erkrankungen. Privat Krankenversicherte sind im Ausland grundsätzlich ebenfalls abgesichert, sollten jedoch prüfen, ob ihr Vertrag auch den Rücktransport einschließt.
Haftpflichtversicherung ist entscheidend
Unfallverursacher auf der Piste haften für Personen- und Sachschäden. Bei hohen Geschwindigkeiten können schwere Verletzungen auftreten, die weitere Kosten wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld und lebenslange Rentenzahlungen zur Folge haben. Ohne private Haftpflichtversicherung trägt der Verursacher die Kosten persönlich. Dies kann auch Opfer belasten, wenn das Vermögen des Unfallverursachers nicht ausreicht. In diesem Fall greift eine private Unfallversicherung.
In Italien besteht auf Skipisten sogar die Pflicht, eine private Haftpflichtversicherung vorzuweisen. Fehlende Nachweise können zu Bußgeldern bis 150 Euro und dem Entzug des Skipasses führen. Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, die Versicherung auch kurzfristig am Skilift nachzuweisen.
- Kosten für Rettungsdienste und Behandlungen im Ausland können mehrere tausend Euro betragen
- Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht alle Kosten im Winterurlaub
- Auslandsreise-Krankenversicherung schützt vor hohen Kosten und organisiert Rücktransport
- Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen von verursachten Unfällen
- In Italien ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung verpflichtend
„Wer sich bei der Abfahrt verletzt und ins Krankenhaus kommt, stellt oft fest, dass Ärzte in Wintersportgebieten nur privat behandeln“, sagte ein Sprecher der HUK-COBURG.
„Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Rettungseinsätze nicht, eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist daher essentiell“, ergänzte er.
Weitere Informationen finden Sie auf huk.de und zu Versicherungen auf regionalupdate.de.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Regionale Bedeutung und praktische Hinweise für Wintersportler
Für Wintersportler aus der Region Coburg und Umgebung sind diese Hinweise besonders relevant. Unabhängig davon, ob man in die Alpen oder andere Wintersportgebiete reist, sollten alle Urlauber vor Reiseantritt prüfen, ob sie ausreichend versichert sind. Neben der Europäischen Versicherungskarte empfiehlt sich eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung, die auch private Behandlungskosten und Rücktransporte übernimmt. Ebenso wichtig ist eine private Haftpflichtversicherung, um bei verursachten Unfällen auf der Piste nicht mit finanziellen Folgen belastet zu werden.
Die HUK-COBURG und andere Anbieter empfehlen, Versicherungsfragen frühzeitig zu klären und im Zweifel direkt bei der Versicherung nachzufragen. Für den Winterurlaub 2024/25 werden diese Schutzmaßnahmen daher generell angeraten. Weitere Informationen zum Thema Winterurlaub und Versicherungen sind auf regionalupdate.de verfügbar.