Gärtner schneidet grünen Heckenrand

Hecken und Sträucher noch bis Ende Februar schneiden

Münster. Bis Ende Februar dürfen Hecken und Sträucher in Münster geschnitten werden, bevor ab 1. März die gesetzliche Schonfrist nach dem Bundesnaturschutzgesetz beginnt. Die Regelungen zum Hecken schneiden Münster schützen Vögel und andere Tiere in ihrem Lebensraum.

Jetzt Hecken schneiden

Gesetzliche Regelungen zum Schutz der Natur

In Münster gilt die Vorschrift, dass Hecken und Sträucher bis zum 28. Februar zurückgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Ab dem 1. März treten die Schonzeiten in Kraft, die bis zum 30. September gelten. Danach ist das Schneiden von Gehölzen sowohl in der freien Landschaft als auch in Siedlungen verboten, um Vögeln, Igeln und anderen Tieren eine ungestörte Brut- und Lebenszeit zu sichern.

Form- und Pflegeschnitte an Hecken bleiben erlaubt, ebenso das Beschneiden von Bäumen in Haus- und Kleingärten, sofern keine Nester geschützter Tiere betroffen sind. Bei Gefahr für die Verkehrssicherheit sind Schnittmaßnahmen zu jeder Zeit zulässig.

Hinweise zum Umgang mit Schnittgut

Die Stadt Münster erlaubt mit Genehmigung das Verbrennen von Schnittgut noch bis zum 15. März. Das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit rät jedoch dazu, das anfallende Holz als Häckselgut zu nutzen. Nur wenn eine Verwertung auf diese Weise nicht möglich ist, darf der Schlagabraum verbrannt werden.

Zur Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens stellt die Stadt Münster ein Online-Formular für den Antrag auf das Verbrennen von Schlagabraum bereit. Dieses ist im Bereich „Anträge und Formulare“ auf der offiziellen Webseite der Stadt abrufbar.

„Die Regelungen dienen dem Schutz von Vögeln und anderen Tieren in unserer Stadt“, betont die Stadt Münster.

Eine ausführliche Übersicht zur Schonzeit und weiteren Maßnahmen finden Interessierte auch bei regionalupdate.de sowie detaillierte Informationen zum Naturschutz auf der Webseite des Bundesamtes für Naturschutz BfN – Bundesamt für Naturschutz.

Nächste Schritte zur Schonzeit beachten

In Münster endet die Schnittmöglichkeit für Hecken und Sträucher am 28. Februar. Ab dem 1. März sind alle Schnittmaßnahmen an ausgestalteten Gehölzen untersagt, um geschützte Tierarten zu schützen. Gartenbesitzer und Verantwortliche sollten deshalb ihre Arbeiten zeitnah abschließen. Für das Verbrennen von Schnittgut ist bis zum 15. März eine Genehmigung einzuholen. Wer weitere Informationen benötigt, kann sich an das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit wenden oder die Online-Angebote der Stadt Münster nutzen.

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