Vogelgrippe in Emsbüren: Landkreis erlässt Schutzmaßnahmen für Geflügelbetriebe

Vogelgrippe-Ausbruch führt zur Verkleinerung der Überwachungszone in der Grafschaft Bentheim

Nordhorn. Die Vogelgrippe Überwachungszone Grafschaft wurde nach einem bestätigten Ausbruch in der niederländischen Gemeinde Coevorden verkleinert. Aufgrund einer technischen Korrektur der Koordinaten hat sich das betroffene Gebiet in der Grafschaft Bentheim erheblich reduziert.

Vogelgrippe-Einschraenkungen-Grafschaft: Aktuelle Situation und Maßnahmen

Nach dem nachgewiesenen Ausbruch Ende Januar 2026 in einem Legehennenbetrieb im niederländischen Dalen mit rund 15.000 Tieren hatten die Behörden eine Schutzzone (3 Kilometer Radius) und eine Überwachungszone (10 Kilometer Radius) eingerichtet, die auch Teile der Grafschaft Bentheim, darunter die Samtgemeinde Emlichheim, umfassten.

Die Verkleinerung der Überwachungszone resultiert aus einer geringfügigen Anpassung der Standortkoordinaten durch die zuständigen niederländischen Behörden. Dadurch liegen aktuell nur noch vier Geflügelhaltungsbetriebe innerhalb der Grafschafter Überwachungszone, betroffen sind rund 66.000 Tiere. Zuvor waren 18 Betriebe mit etwa 480.000 Tieren eingeschlossen.

Eindämmung und Maßnahmen im betroffenen Gebiet

Die betroffenen Betriebe unterliegen weiterhin den tierseuchenrechtlichen Einschränkungen. Dazu zählen insbesondere:

  • Verbot und Einschränkungen beim Transport von Geflügel, Eiern und verwandten Erzeugnissen
  • Strikte Einhaltung von Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen
  • Überwachung durch stichprobenartige Kontrollen durch das Veterinäramt

Die aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises tritt am 7. Februar 2026 in Kraft und steht auf der offiziellen Internetseite grafschaft-bentheim.de zur Verfügung.

Stallpflicht und Vorsichtsmaßnahmen in der gesamten Grafschaft Bentheim

In der Grafschaft Bentheim selbst wurde bislang kein Ausbruch festgestellt. Dennoch gilt weiterhin eine Stallpflicht für alle gewerblichen und privaten Geflügelhaltungen ab 50 Tieren. Ziel der Maßnahmen ist es, ein Eindringen des Virus in die heimischen Bestände bestmöglich zu verhindern.

Geflügelhalter werden aufgefordert, Auffälligkeiten wie verminderte Futter- und Wasseraufnahme oder erhöhte Verluste sofort zu melden und die Biosicherheitsregeln konsequent einzuhalten.

„Das Veterinäramt appelliert an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten und Auffälligkeiten im Tierbestand unverzüglich zu melden“, sagte die Pressestelle des Landkreises.

Weitere Informationen zur Geflügelpest und den Schutzmaßnahmen bietet das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Aktuelle Entwicklungen und weitere Schritte in der Grafschaft Bentheim

Das Veterinäramt setzt die Kontrollen fort und passt die Maßnahmen bei Bedarf an. Die Stallpflicht und tierseuchenrechtlichen Vorgaben bleiben bis auf Weiteres bestehen, um ein Ausbreiten der Vogelgrippe zu verhindern. Genaue Beobachtungen und schnelle Reaktionen sind entscheidend für die weitere Entwicklung.

Lesen Sie mehr zum Thema Geflügelhaltung und Tierseuchen auf regionalupdate.de.

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