Nordhorn. Am Amtsgericht Nordhorn beginnt am 18. Februar 2026 ein Verfahren zum Thema Besitz verbotener Kriegswaffen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, unter anderem ein Maschinengewehr illegal besessen zu haben.
Wichtiger Gerichtstermin Nordhorn: Besitz verbotener Kriegswaffen
Das Jugend-Schöffengericht am Amtsgericht Nordhorn beschäftigt sich mit einem Fall von illegalem Waffenbesitz. Der Prozess startet um 9 Uhr im Saal 41, unter dem Vorsitz von Richter am Amtsgericht Ratering. Die Anklage richtet sich gegen den Besitz von verbotenen Kriegswaffen, darunter ein Maschinengewehr.
Details zum Verfahren
Es ist geplant, einen Zeugen zu vernehmen, der im Rahmen der Tatbegehung aussagen soll. Weitere Informationen zu den genauen Umständen des Falls wurden bisher nicht veröffentlicht.
Bedeutung des Falls
Der Vorwurf des Besitzes verbotener Kriegswaffen ist strafrechtlich besonders relevant. Solche Waffen sind in Deutschland streng verboten und unterliegen dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Verstöße führen in der Regel zu empfindlichen Strafen.
„Dem Angeklagten wird der Besitz von verbotenen Kriegswaffen (u.a. Maschinengewehr) vorgeworfen“, teilte das Amtsgericht mit.
Für weiterführende Informationen zum Thema Waffenrecht verweist regionalupdate.de auf die Webseite des Bundesministeriums der Justiz: www.bmj.de.
Ausblick auf das Verfahren
Der Prozess ist am 18. Februar angesetzt und wird am Amtsgericht Nordhorn öffentlich geführt. Beobachter erwarten weitere Anhörungen und Beweisaufnahmen. Die Entscheidung des Gerichts wird wichtige Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Besitz von Kriegswaffen klären.
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