Osnabrück. Das Hauptzollamt Osnabrück hat einen Fall von Leistungsbetrug aufgedeckt, bei dem ein Leistungsempfänger gleichzeitig Bürgergeld bezog und eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübte, ohne dies dem Leistungsträger mitzuteilen. Der Mann wurde rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt.
Leistungsbetrug aufgedeckt
Der Fall betrifft einen Empfänger von Bürgergeld, der von Februar bis Mai 2024 eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnahm, diese aber nicht meldete. Dadurch erhielt er rund 3.200 Euro Leistungen zu Unrecht. Das Jobcenter führte mithilfe einer automatisierten EDV-gestützten Prüfung einen regelmäßigen Abgleich der von Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten durch. So wurde der gleichzeitige Bezug von Arbeitslohn und Bürgergeld festgestellt, woraufhin das Hauptzollamt Osnabrück Ermittlungen einleitete.
Ermittlungs- und Verfahrensablauf
Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Betrugs. Das Amtsgericht Nienburg verurteilte den Beschuldigten zu 90 Tagessätzen zu je 20 Euro, insgesamt also 1.800 Euro Geldstrafe. Zusätzlich wird er verpflichtet, die zu Unrecht bezogenen Bürgergelder vollständig zurückzuzahlen. Laut Leon-Marvin Freitag, stellvertretender Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück:
„Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen.“
Der Verurteilte hätte nach Aufnahme der Arbeit unverzüglich den Leistungsträger informieren müssen. Trotz mehrfacher Hinweise unterblieb diese Meldung.
Leistungsbetrug Hauptzollamt Osnabrück wird durch technische sowie behördliche Maßnahmen konsequent bekämpft. Der Fall zeigt, dass Schnittstellen zwischen Arbeitgeber- und Sozialdaten eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von Missbrauch spielen.
Weitere Informationen zum Thema Bürgergeld und Meldepflichten erhalten Sie beim Jobcenter Nienburg und auf der offiziellen Homepage des Hauptzollamts Osnabrück.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Bedeutung des Urteils für Bürgerinnen und Bürger in der Region Osnabrück
Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der Meldepflicht für Bürgergeldempfänger und zeigt, wie wichtig eine lückenlose Kontrolle durch Behörden ist, um Sozialbetrug zu verhindern. Für die Einwohner in der Region Osnabrück bedeutet das, dass unrechtmäßige Leistungserhöhungen schneller erkannt und sanktioniert werden können. Dies bewahrt die Integrität der Sozialsysteme und stellt sicher, dass Unterstützungsleistungen dort ankommen, wo sie tatsächlich benötigt werden.
Das Hauptzollamt Osnabrück kündigt an, die elektronische Datenabstimmung weiterhin konsequent einzusetzen und bei Auffälligkeiten genau zu prüfen. Aktuelle Meldungen und Veränderungen im Bereich Sozialleistungen stellt regionalupdate.de fortlaufend bereit. Bürgerinnen und Bürger werden dazu angehalten, gesetzliche Meldepflichten gewissenhaft einzuhalten, um sich nicht strafbar zu machen.
Für weitere Fragen steht das Hauptzollamt Osnabrück unter Leon-Marvin Freitag telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.