Köln. Immer mehr Autofahrer verwenden Dashcams, um Verkehrsvorfälle aufzuzeichnen. Dabei gelten in Deutschland bestimmte Regeln, die die zulässige Nutzung regeln. Der Überblick zeigt, was bei dashcams in deutschland erlaubt ist und welche Datenschutzvorgaben zu beachten sind.
Dashcams richtig nutzen
Zulässigkeit und Einsatzbedingungen
Dashcams sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt, unterliegen aber strengen Einschränkungen. Entscheidend ist, dass sie nicht permanent aufzeichnen, sondern nur kurzzeitig und anlassbezogen speichern. Die meisten Geräte arbeiten mit einer Loop-Funktion, die fortlaufend kurze Videos aufnimmt und ältere automatisch überschreibt. Eine dauerhafte Aufnahme ist nur zulässig, wenn ein konkreter Ereignisfall, wie ein Unfall, vorliegt. Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte anderer Verkehrsteilnehmer ist dabei zentral.
Was ist erlaubt und was nicht?
Folgendes ist zulässig:
- Der Einbau und die Nutzung von Dashcams oder vergleichbaren Smartphone-Apps, sofern sie datenschutzkonform eingesetzt werden.
- Kurzzeitige Aufnahmen, die einen konkreten Anlass dokumentieren, beispielsweise nach einem Unfall.
Untersagt sind:
- Dauerhafte Filmaufnahmen ohne Anlass.
- Veröffentlichung von Aufnahmen mit erkennbaren Personen oder Kennzeichen ohne deren Einwilligung.
- Gezielt aufgenommene Videos, um andere Verkehrsteilnehmer anzuzeigen, da die Verkehrsüberwachung Aufgabe der Polizei ist.
Datenschutzbestimmungen und Folgen bei Verstößen
Datenschutzrechtlich stützen sich die Regelungen auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dauerhafte Aufnahmen greifen in die Persönlichkeitsrechte Dritter ein, weshalb der Bundesgerichtshof deren Nutzung ohne konkreten Anlass untersagt. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, riskiert Abmahnungen, Verwarnungen oder Bußgelder nach dem Bundesdatenschutzgesetz und der Datenschutzgrundverordnung. Besonders kritisch ist auch das Veröffentlichen von nicht anonymisierten Videos im Internet, das ohne Einwilligung aller erkennbaren Personen nicht gestattet ist.
ACV-Checkliste für eine rechtssichere Nutzung von Dashcams
- Platzierung: Hinter oder unterhalb des Rückspiegels, ohne die Sicht oder Sicherheitssysteme zu beeinträchtigen.
- Technik: Loop-Aufnahmen mit ausreichend hoher Bildqualität, auch bei schlechten Lichtverhältnissen.
- Sensorik: Beschleunigungssensor für automatische Sicherung relevanter Sequenzen bei Unfällen.
- Zusätzliche Kameras: Optional im Heckbereich zur Dokumentation von Auffahrunfällen.
- Datenschutz: Speicherung nur bei Anlass, Audiofunktion sollte deaktiviert sein.
- Kauf: Bevorzugung von Modellen mit integrierten Datenschutzfunktionen wie automatischer Unkenntlichmachung von Gesichtern und Kennzeichen.
„Dashcam-Aufnahmen können bei Verkehrsunfällen helfen, den Hergang besser nachzuvollziehen“, sagte Philipp Mathey, Pressesprecher des ACV.
Nutzung im Ausland beachten
Da es keine einheitlichen europäischen Regelungen gibt, variieren die Vorschriften für Dashcams in anderen Ländern erheblich. Teilweise ist deren Einsatz stark eingeschränkt oder verboten. Autofahrer sollten sich vor Fahrten ins Ausland über die geltenden Bestimmungen informieren und gegebenenfalls die Kamera ausschalten.
Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.
Rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Bedeutung für Verbraucher in Köln und Umgebung
Für Autofahrer in Köln und der weiteren Region ist die korrekte Nutzung von Dashcams wichtig, um im Schadensfall Beweismaterial zu besitzen und gleichzeitig Datenschutzvorgaben einzuhalten. Versicherungen berücksichtigen solche Aufnahmen häufig bei der Schadenregulierung. Zudem können Gerichte Dashcam-Videos als Beweismittel annehmen, sofern sie datenschutzkonform entstanden sind.
Praktisch bedeutet das für Verkehrsteilnehmer in der Region, dass sie beim Kauf und der Nutzung von Dashcams auf Qualität und datenschutzgerechte Einstellungen achten sollten. Zudem ist es ratsam, sich über aktuelle Rechtslagen zu informieren. Nähere Informationen finden Interessierte auf regionalupdate.de sowie auf den Seiten des ACV Automobil-Club Verkehr.
Bei geplanten Fahrten ins Ausland gilt es, die jeweiligen Landesregelungen zu beachten und die Kamera gegebenenfalls zu deaktivieren, um Bußgelder oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
Weitere detaillierte Informationen zum Thema und aktuelle Updates bietet die Webseite regionalupdate.de.