LG Hamburg verbietet BILD-Berichterstattung zu Stefan Kuntz

Berlin. Das Landgericht Hamburg hat per einstweiliger Verfügung ein umfassendes Verbot Bild Berichterstattung gegen die Axel Springer Deutschland GmbH erlassen. Betroffen ist eine zuvor veröffentlichte Berichterstattung der BILD über angebliche Vorwürfe gegen Stefan Kuntz.

Verbot der BILD-Berichterstattung

Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Az. 324 O 40/26) untersagt der BILD, weiterhin über die behaupteten Vorwürfe gegen Stefan Kuntz zu berichten. Grundlage für das Verbot ist die fehlende Beweislage, die die zuvor verbreiteten Anschuldigungen nicht stützt.

Hintergrund der Entscheidung

Die in der BILD am Sonntag veröffentlichte Berichterstattung hatte Stefan Kuntz öffentlich an den Pranger gestellt und eine Welle weiterer Medienberichte ausgelöst. Die Axel Springer GmbH gab keine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung ab, weshalb die Rechtsanwälte Kuntz’ eine einstweilige Verfügung erwirkten.

Rechtliche Bewertung

In der gerichtlichen Beurteilung wird die Berichterstattung als reißerische, rechtsverletzende und unzulässige Verdachtsberichterstattung eingestuft. Die massenhafte mediale Vorverurteilung ist somit verboten worden.

„Die von der BILD losgetretene massive mediale Vorverurteilung unseres Mandanten ist verboten worden, weil es für die Berichterstattung an einem Mindestbestand an Beweistatsachen fehlte“, erklärten die Rechtsanwälte von Stefan Kuntz.

Die Anwälte planen zudem, den deutschen Presserat einzuschalten, um die journalistische Qualität der Berichterstattung zu überprüfen.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Rechtliche Konsequenzen für Medienberichterstattung in der Region

Für die Medienlandschaft in Deutschland, auch in regionalen Kontexten, signalisiert das Urteil eine klare Grenze in der Berichterstattung über Personen des öffentlichen Lebens. Öffentlichkeitswirksame Verdachtsberichterstattungen ohne hinreichende Beweise können nun mit gerichtlichen Verboten belegt werden.

Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das Urteil, dass Schutzmechanismen gegen unzulässige Medienberichterstattung gestärkt sind. Betroffene können bei ähnlichen Fällen juristische Schritte gegen Berichterstattung ohne fundierte Grundlage einleiten.

Der Ablauf zeigt zudem, wie wichtig es ist, dass Medienhäuser verantwortungsvoll berichten und rechtliche Grenzen beachten. Die Axel Springer Deutschland GmbH muss die Berichterstattung über Stefan Kuntz nun einstellen und wird sich gegebenenfalls mit dem deutschen Presserat auseinandersetzen.

Weiterführende Informationen zu Medienrecht und Pressefreiheit finden Sie beim Deutschen Presserat: Deutscher Presserat.

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