Max Beckmanns Gemälde "Die Nacht" zählt zu der Vielzahl an Werken, die noch immer nicht restituiert sind. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/171393 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.

Weimer soll Moral beweisen bei Raubkunst-Rückgabe

Berlin. Die Debatte um ein Raubkunst Restitutionsgesetz Deutschland gewinnt erneut an Fahrt. Trotz der Existenz von schätzungsweise über 600.000 noch nicht restituierten NS-Raubkunstwerken kritisieren Opfervertreter das Ausbleiben konkreter Fortschritte bei der Rückgabe.

Jetzt Moral beweisen – Die Herausforderung für Deutschland beim Raubkunst Restitutionsgesetz Deutschland

Markus Stötzel, Anwalt aus Marburg und Vertreter von Nachfahren jüdischer NS-Opfer, moniert gegenüber der Politik eine jahrelange Verzögerungstaktik. Bund, Länder und Museen hätten trotz der 1998 international vereinbarten „Washington Principles“ bislang nicht glaubwürdig an der Rückgabe der geraubten Kunstwerke gearbeitet. Die geplante Verabschiedung eines Restitutionsgesetzes in der aktuellen Legislaturperiode durch Kultur-Staatsminister Wolfram Weimer wird von Stötzel als leere Versprechung eingestuft.

Kritik am Umgang mit NS-Raubkunst

Stötzel betont, dass staatliche Stellen und Museen zunächst alle Ansprüche oft in Zweifel ziehen und sich hinter Untersuchungen verstecken, die jedoch kaum vorankommen. Die fehlende Transparenz und der mangelnde Dialog führen laut ihm zu einer weiteren Belastung der Opfergenerationen, die kaum noch zu einer Wiedergutmachung kommen.

„Deutschland erfüllt trotz vieler Sonntagsreden den Geist dieses Abkommens bis zum heutigen Tage nicht“, sagte Stötzel.

Widersprüche in der Politikkritik

Der Anwalt weist zudem auf Widersprüche in Weimers Aussagen hin. Zwar lobt der Staatsminister das neue Schiedsgericht für Rückgabeansprüche, gleichzeitig untergräbt er dessen Autorität durch die Ankündigung eines neuen Gesetzes. Dies könne bei Anspruchstellern falsche Hoffnungen wecken und zugleich deren Rechtswege einschränken.

  • Bund gilt als größter Besitzer von Raubkunst in Deutschland
  • Rückgabe durch Bundeseinrichtungen nur in geringem Maße erfolgt
  • Fehlender Dialog und mangelnde Transparenz gegenüber Anspruchstellern

„Wenn Herr Weimer, wie er sagt ‚Moral beweisen‘ will, dann darf er gerne vor seiner eigenen Türe kehren“, fügte Stötzel hinzu.

Beide Aspekte verdeutlichen die Herausforderungen im Umgang mit NS-Raubkunst in Deutschland.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Regionale Einordnung und Ausblick zum Raubkunst Restitutionsgesetz Deutschland

Auch in Marburg und der umliegenden Region ist das Thema präsent, etwa durch die Tätigkeit von Opferanwalt Markus Stötzel, der Nachfahren des jüdischen Kunstsammlers Alfred Flechtheim vertritt. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das Ringen um ein wirksames Gesetz mehr Transparenz und Gerechtigkeit im Umgang mit Kulturgütern, die während der NS-Zeit geraubt wurden.

Die geplante Verabschiedung des Restitutionsgesetzes soll in der aktuellen Legislaturperiode erfolgen. Konkrete Zeitpläne oder Inhalte sind bislang nicht öffentlich bekannt. Weitere Informationen zum Thema und zum Stand der Debatte finden Interessierte auf regionalupdate.de sowie auf der offiziellen Website des Deutschen Kulturrates unter www.kulturrat.de.


Weiterführende Informationen zum internationalen Umgang mit NS-Raubkunst bietet die Seite der Washington Principles.

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