Coesfeld. Die Stadt Coesfeld hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 165 „Wohngebiet zwischen Daruper Straße/Am Honigbach“ veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger sind bis zum 18. März 2026 eingeladen, zum bebauungsplan wohngebiet coesfeld Stellungnahmen abzugeben.
Jetzt Stellung nehmen – bebauungsplan wohngebiet coesfeld
Der Bebauungsplan Nr. 165 betrifft ein Wohngebiet im Innenbereich zwischen Daruper Straße und Am Honigbach in Coesfeld. Ziel der Planung ist es, die Nachverdichtung innerhalb des bislang eher locker bebauten Gebiets städtebaulich zu ordnen und rechtlich zu steuern. Hintergrund ist ein Bauantrag, der eine intensivere Nutzung rückwärtiger Grundstücksflächen vorsieht. Einzelne Nachverdichtungen sind im Gebiet bereits erfolgt.
Der Rat der Stadt entschied sich im Februar 2026 für die Planvariante B, die eine größere überbaubare Fläche zulässt und weniger Bäume erhalten muss. Dadurch sollen zusätzliches Wohnraumangebot und geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht werden.
Planunterlagen online und vor Ort einsehbar
Die vollständigen Unterlagen einschließlich Fachgutachten sind vom 16. Februar bis 18. März 2026 auf der Website der Stadt Coesfeld öffentlich zugänglich (Link zur Beteiligung). Alternativ können die Unterlagen in Papierform im Rathaus eingesehen werden, dafür wird um vorherige Terminabstimmung gebeten (Kontakt: Tom Boerrigter, Telefon 02541 939-1876).
Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten
Bis zum 18. März können Bürgerinnen und Bürger ihre Stellungnahmen online per Formular, per E-Mail an bauleitplanung@coesfeld.de oder schriftlich einreichen. Auch eine mündliche Abgabe bei der Stadtverwaltung ist möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Eingaben nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine Informationsveranstaltung zur Vorentwurfsplanung findet am 2. März 2026 um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Coesfeld statt. Dort wird die Planung vorgestellt und erläutert.
„Die Planung sichert die städtebauliche Gesamtentwicklung des Wohngebiets im Sinne eines geordneten Wachstums“, sagte die Stadtverwaltung Coesfeld.
Weitere Schritte im Bebauungsplanverfahren
Nach Ablauf der Frist für Stellungnahmen werden die Eingaben ausgewertet. Die Stadtverwaltung wird anschließend den weiteren Fortgang des Verfahrens bekannt geben. Der Bebauungsplan dient dazu, neue Wohneinheiten in einem innerörtlichen Quartier möglich zu machen und städtebauliche Konflikte frühzeitig zu klären.
Mehr Informationen und aktuelle Entwicklungen finden Leserinnen und Leser auf regionalupdate.de sowie auf der offiziellen Seite der Stadt Coesfeld unter www.coesfeld.de.
Kontakt für Informationen:
Stadt Coesfeld – Fachbereich Bauleitplanung
Telefon: 02541 939-1876
E-Mail: bauleitplanung@coesfeld.de