Grafschafter Osterfeuer bis 20. März anmelden

Nordhorn. Die Anmeldung für die traditionellen Osterfeuer in der Grafschaft Bentheim ist bis zum 20. März 2026 möglich. Veranstalter müssen dabei neben den Anmeldefristen vor allem die gesetzlichen Vorgaben zum Artenschutz beachten, um die Tierwelt zu schützen.

Osterfeuer jetzt anmelden

Die Vorbereitung auf das Osterfeuer in der Grafschaft Bentheim beginnt bereits im Winter mit dem Sammeln von Grünabfällen. Damit das Brauchtumsfeuer ordnungsgemäß abgebrannt werden kann, ist eine schriftliche Anzeige bei den Ordnungsämtern der jeweiligen Städte oder Gemeinden erforderlich. Die Frist für die Anmeldung der Osterfeuer Grafschaft Bentheim endet dieses Jahr am 20. März 2026, eine Nachmeldung ist ausgeschlossen.

Osterfeuer dürfen nur an geeigneten Orten stattfinden und sind nicht dafür gedacht, größere Mengen an Grünabfällen zu entsorgen. Die Menge des Brennmaterials sollte 150 Kubikmeter nicht überschreiten. Private Osterfeuer, etwa innerhalb von Nachbarschaften oder einzelnen Straßen, sind nicht erlaubt. Nach der Anmeldung informieren die Behörden auch die zuständigen Brandschutzstellen und Feuerwehren.

Artenschutz beim Osterfeuer

Beim Abbrennen der Feuer sind die Natur- und Artenschutzgesetze streng einzuhalten. Auf den Holz- und Reisighaufen nisten oft Vögel wie Zaunkönig, Heckenbraunelle oder Rotkehlchen. Werden Nester zerstört oder Jungvögel verletzt, kann dies strafrechtliche Folgen haben. Deshalb sollte das Brennmaterial so spät wie möglich, etwa eine Woche vor dem Feuer, aufgeschichtet werden. Wird es früher geliefert, muss der Haufen wöchentlich umgeschichtet werden. Kurz vor dem Abbrennen ist ein erneutes Aufschichten notwendig, damit sich Tiere wie Vögel, Igel oder Kaninchen in Sicherheit bringen können.

Ansprechpartner und weitere Hinweise

Die Ordnungsämter stehen als Ansprechpartner für Fragen rund um die Anmeldung und Durchführung der Osterfeuer zur Verfügung. Bei Problemen mit dem Brennmaterial, beispielsweise wenn darin Abfälle wie Kunststoff oder lackiertes Holz enthalten sind, ist die Untere Abfallbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim zuständig. Die Einhaltung der Vorschriften trägt dazu bei, das traditionelle Brauchtum mit Rücksicht auf die Umwelt zu bewahren.

„Das Abbrennen von Holz- und Reisighaufen, in denen sich Nester befinden, ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bei bestimmten Arten kann dies sogar strafrechtlich verfolgt werden“, heißt es seitens des Landkreises.

Weitere Informationen finden Interessierte auch auf regionalupdate.de sowie auf den offiziellen Seiten des Landkreises Grafschaft Bentheim unter grafschaft.de.

Anmeldefristen einhalten und Ortsvorgaben beachten

Die Anmeldefrist für die Osterfeuer Grafschaft Bentheim endet am 20. März 2026. Veranstalter sollten die Antragsstellung rechtzeitig planen, um die erforderlichen Genehmigungen inklusive Brandschutzmaßnahmen zu erhalten. Wichtig ist auch, dass die Feuer nur an zugelassenen Orten stattfinden und die Menge des verwendeten Materials begrenzt bleibt. Die Beachtung der Artenschutzauflagen sorgt dafür, dass die Tierwelt in der Grafschaft nicht beeinträchtigt wird. Zukünftige Brauchtumsfeuer können so sicher und nachhaltig durchgeführt werden.

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