In Deutschland gibt es etwa 300 Apotheken mit einem speziellen Reinraumlabor gemäß § 35a Apothekenbetriebsordnung, die parenterale Spezialrezepturen herstellen können. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7002 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.

Deutscher Apothekerverband kündigt Hilfstaxe wegen Arbeitspreisen

Berlin. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) fordert faire Arbeitspreise Spezialrezepturen zur Herstellung patientenindividueller Arzneimittel, insbesondere für die Krebstherapie. Die Kündigung der bisherigen Preisvereinbarungen mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eröffnet nun die Möglichkeit für ein sozialrechtliches Schiedsverfahren.

Faire Preise für Apotheken

Hintergrund der Spezialrezepturen

Spezialrezepturen sind individuell angefertigte parenterale Lösungen, die vor allem bei schwerwiegenden Erkrankungen wie Krebs eingesetzt werden. In Deutschland gibt es rund 300 Apotheken mit einem speziell ausgestatteten Reinraumlabor, in denen jährlich etwa 3,7 Millionen Zubereitungen hergestellt werden. Der Gesamtumsatz dieser Produkte liegt bei über 6 Milliarden Euro (Stand 2024).

Die Herstellung solcher Rezepturen erfordert hohen Zeit- und Personalaufwand, was sich in der Preisgestaltung widerspiegeln muss.

Aktuelle Verhandlungen und Rechtslage

Der DAV hat zum 31. März 2026 den Vertrag über die Preisbildung, die sogenannte „Hilfstaxe“, mit dem GKV-Spitzenverband gekündigt, nachdem Verhandlungen über eine Anpassung der Arbeitspreise gescheitert waren. Dies ermöglicht ein Schiedsverfahren, bei dem neue, sozialrechtlich geregelte Preise festgelegt werden sollen.

„Apotheken können für das Anfertigen von Spezialrezepturen einen angemessenen Arbeitspreis von den Krankenkassen verlangen“, sagte DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätigte 2025 die Rechtsauffassung, dass die Preisregelung in der Arzneimittelpreisverordnung keine Preisobergrenze darstellt, sondern lediglich eine Auffangregelung. Die Schiedsstelle ist nun aufgefordert, diesen Spielraum zur Neufestlegung der Preise zu nutzen.

  • Rund 1,9 Millionen Zytostatika-Zubereitungen pro Jahr
  • 1,8 Millionen weitere parenterale Lösungen jährlich
  • Aktuelle Arbeitspreise von 100 Euro (netto) pro Spezialrezeptur seit 2022
  • Kostensteigerungen führen zu wirtschaftlich nicht mehr angemessenen Preisen

Weitere Informationen zum Thema Arzneimittel und Apotheken sind auf regionalupdate.de verfügbar. Offizielle Details zum Deutschen Apothekerverband finden sich auf abda.de.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Bedeutung für Patienten und Apotheken vor Ort

Die Neufestlegung der Arbeitspreise für Spezialrezepturen hat direkte Auswirkungen auf Apotheken mit Reinraumlaboren in der Region und somit auch auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten, die auf individuelle Arzneimittel angewiesen sind. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies, dass die Apotheken wirtschaftlich handlungsfähig bleiben, um qualitativ hochwertige und sichere Spezialrezepturen herstellen zu können.

Zukünftige Verhandlungen und das Schiedsverfahren werden voraussichtlich bis Ende März 2026 abgeschlossen sein. Damit einhergehend sind Anpassungen der Vergütung vorgesehen, um den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen gerecht zu werden. Apotheken und Krankenkassen sind dazu angehalten, eine faire und nachhaltige Lösung zu finden, die die Versorgungssicherheit langfristig gewährleistet.

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