Quelle: Hauptzollamt Osnabrück

1.800 Euro Geldstrafe wegen Leistungsbetrug in Nienburg

Osnabrück. Das Amtsgericht Nienburg hat einen Leistungsbezieher wegen Leistungsbetrugs Osnabrück Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro auferlegt. Der Verurteilte hatte Bürgergeld bezogen, obwohl er gleichzeitig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübte und dies nicht meldete.

Leistungsbetrug verhindert!

Die Verurteilung resultiert aus Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Zwischen Februar und Mai 2024 arbeitete der Betroffene sozialversicherungspflichtig, meldete dies dem Leistungsträger jedoch nicht. Dadurch erhielt er rund 3.200 Euro Bürgergeld zu Unrecht. Der Leistungsträger nutzte eine automatisierte Datenabfrage, um die Beschäftigungsdaten, die von Arbeitgebern gemeldet werden, mit den Arbeitslosendaten abzugleichen.

Arbeitsweise der Überprüfung

Dabei zeigte sich, dass der Mann gleichzeitig Geldleistungen und Einkommen bezog, was dem Jobcenter auffiel. Im Anschluss leitete das Hauptzollamt Osnabrück Ermittlungen ein. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Anklage wegen Betrugs.

Pflicht zur Meldung

Der Verurteilte hätte die Aufnahme einer Beschäftigung unverzüglich dem Jobcenter mitteilen müssen. Trotz eindeutiger Hinweise unterblieb diese Benachrichtigung. Damit verstieß er gegen die Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch.

„Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen“, sagte Leon-Marvin Freitag, stellvertretender Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

  • Geldstrafe: 90 Tagessätze à 20 Euro, insgesamt 1.800 Euro
  • Unrechtmäßig bezogenes Bürgergeld: rund 3.200 Euro
  • Zeitraum der unerlaubten Nebentätigkeit: Februar bis Mai 2024

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Abschluss: Regionale Relevanz und Folgen für Betroffene

Der Fall unterstreicht die strenge Überwachung von Leistungsbezügen in der Region Osnabrück. Für Bürgerinnen und Bürger ist wichtig zu wissen, dass Änderungen im Beschäftigungsverhältnis umgehend dem Jobcenter gemeldet werden müssen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Das verbesserte Datenabgleich-System trägt zur Aufdeckung von Missbrauch bei und sorgt für eine gerechte Verteilung der Sozialleistungen.

Betroffene müssen mit der Rückzahlung unrechtmäßig bezogener Gelder sowie mit Geldstrafen rechnen. Weitere Informationen zur Meldung von Veränderungen beim Bürgergeld bietet das Jobcenter Osnabrück sowie das Hauptzollamt Osnabrück auf www.zoll.de.

Mehr zur richtigen Handhabung von Sozialleistungen lesen Sie auch bei regionalupdate.de.

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