Künstlicher Motorenlärm für Stromer vor Zulassung

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Bensheim. Elektromotoren in Fahrzeugen arbeiten deutlich leiser als Verbrennungsmotoren, was zwar die Lärmbelästigung verringert, aber auch Sicherheitsrisiken birgt. Insbesondere bei Geschwindigkeiten unter 20 km/h sind Elektrofahrzeuge oft kaum akustisch wahrnehmbar. Der künstlicher Motorenlärm Stromer soll diese Sicherheitslücke schließen.

Neue Klänge für Stromer

Sicherheitsaspekte durch leise Elektromotoren

Elektrofahrzeuge erzeugen im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennern deutlich weniger Geräusche. Bei langsamer Fahrweise, insbesondere unter 20 km/h, sind auch die Reifenabrollgeräusche zu leise, um von Fußgängern oder Radfahrern zuverlässig wahrgenommen zu werden. Dies kann insbesondere für Kinder und Tiere gefährlich sein, da das herannahende Fahrzeug unbemerkt bleibt.

Laut Angaben der Wirtschaftskommission der UN für Europa (UNECE) ist seit 2019 ein Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) vorgeschrieben, das bei Elektrofahrzeugen für die nötige Geräuschkulisse unter 20 km/h sorgt. Aktuell wird diskutiert, diese Regelungen noch zu erweitern, sodass künstliche Fahrgeräusche außerhalb des Fahrzeugs ebenfalls dauerhaft und möglicherweise auch über diese Geschwindigkeit hinaus eingesetzt werden dürfen.

Entwicklungen und Diskussionen um Geräuschsysteme

Hersteller von E-Autos, insbesondere Premiummarken wie Porsche und BMW, setzen auf ein individuelles Sounddesign. Dieses soll nicht nur der Sicherheit dienen, sondern auch ein emotionales Fahrerlebnis schaffen, indem es akustisch spürbare Präsenz vermittelt. Die Modelle könnten somit eine gezielte Geräuschkulisse erhalten, die sowohl Fahrer als auch Passanten erreicht.

Die UNECE verhandelt derzeit über neue Regelungen für diese sogenannten Exterior Sound Enhancement Systems. Neben der Sicherheitsfrage steht auch der Schutz vor unnötiger Lärmbelastung in Städten im Fokus. Ein geplanter Schalter soll es ermöglichen, die künstlichen Geräusche ein- und auszuschalten, um unbeabsichtigten Lärm zu vermeiden.

„Mit dem AVAS schaffen wir einen wichtigen Kompromiss zwischen Sicherheit und Lärmschutz“, sagte ein Sprecher der UNECE-Arbeitsgruppe.
„Die Herausforderung besteht darin, die akustische Wahrnehmbarkeit zu garantieren ohne die Umwelt unnötig zu belasten.“

Möglichkeiten und Herausforderungen für Städte und Nutzer

  • Pflicht zur Geräuschabgabe bei Elektrofahrzeugen unter 20 km/h seit 2019
  • Geplante Erweiterungen für zusätzliche und aktiv schaltbare Außen-Geräusche
  • Herstellerwünsche nach individuell gestalteten Soundsystemen
  • Balance zwischen Sicherheit und Vermeidung von Lärmbelästigung

Die Einführung künstlicher Motorengeräusche für Stromer bringt eine neue Dimension in die Diskussion um Verkehrssicherheit und urbanen Lärmschutz. Die Lösung muss sowohl den Schutz von schwächeren Verkehrsteilnehmern als auch den Wunsch nach einer angenehmen Lärmkulisse berücksichtigen.

Weitere Informationen finden Sie im Bericht der UNECE zu AVAS sowie auf regionalupdate.de, wo wir aktuelle Entwicklungen zum Thema Elektromobilität und Verkehrssicherheit begleiten.

Ausblick und weitere Schritte

Die nächste Abstimmung auf Ebene der UNECE soll zeitnah stattfinden. Ziel ist es, verbindliche Regelungen vorzulegen, die den Einsatz künstlicher Motorengeräusche bei Elektrofahrzeugen präzisieren. Anschließend werden Fahrzeughersteller diese Vorgaben voraussichtlich in neuen Modellen umsetzen.

Das Thema künstlicher Motorenlärm für Stromer bleibt im Umfeld zunehmender Elektrifizierung des Straßenverkehrs von großer Bedeutung. Stadtverwaltungen und Verkehrssicherheitsorganisationen beobachten die Entwicklungen aufmerksam und bereiten sich auf mögliche Anpassungen in der lokalen Gesetzgebung vor.

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