Neues schwarzes Versicherungskennzeichen für Mopeds und E-Scooter

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Coburg. Ab dem 1. März gilt für Kleinkrafträder das neue Versicherungskennzeichen: Es muss künftig schwarz sein. Das betrifft Mofas, Mopeds, Roller und ähnliche Fahrzeuge, die eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen. Dabei ist das Versicherungskennzeichen Kleinkrafträder schwarz ein wichtiger Nachweis für den Versicherungsschutz.

Versicherungsschutz sichern: Was das schwarze Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder bedeutet

Ab März müssen alle Kleinkrafträder, wie Mofas, Mopeds, Roller, Leichtmofas, Segways und leichte Quads, ein schwarzes Versicherungskennzeichen tragen. Die Fahrzeuge dürfen einen Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Das neue schwarze Kennzeichen ersetzt das bisherige grüne. Ohne dieses Kennzeichen besteht kein gültiger Versicherungsschutz, was sowohl strafrechtliche Konsequenzen als auch den Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall bedeutet.

Gültigkeit und Erwerb des Versicherungskennzeichens

Das Versicherungsjahr beginnt jeweils am 1. März. Kennzeichen können online oder in der Versicherung vor Ort erworben werden. Wer sein Kleinkraftrad erst später im Jahr fährt, muss für die weniger genutzte Zeit nur anteilig zahlen. Beispiel: Bei Nutzung ab Mai beträgt die Versicherungslaufzeit noch zehn Monate anstelle eines vollen Jahres. Das gilt auch für E-Scooter und S-Pedelecs, die ebenfalls ein aktuelles Versicherungskennzeichen benötigen.

„Ein gültiges Kennzeichen ist wichtig. Wer ohne losfährt, hat keinen Versicherungsschutz und macht sich strafbar.“

Umfassender Versicherungsschutz dringend empfohlen

Kleinkrafträder sind häufig in Verkehrsunfälle verwickelt und sind zudem öfter von Diebstahl betroffen. Besonders bei Unfällen mit Personenschäden können Schadenersatzforderungen sehr hoch ausfallen. Daher empfiehlt die HUK-COBURG eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Kosten und Leistungen der Versicherungen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Kleinkrafträder beginnt bei 42 Euro jährlich. Eine Kombination aus Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung ist ab 74 Euro erhältlich. Für E-Scooter und S-Pedelecs liegen die Beiträge entsprechend etwas niedriger oder etwas höher, je nach Fahrzeugart und Leistung.

  • Haftpflichtversicherung Kleinkrafträder ab 42 Euro jährlich
  • Haftpflicht plus Teilkasko ab 74 Euro jährlich
  • Haftpflicht für E-Scooter ab 27 Euro jährlich
  • Haftpflicht für S-Pedelecs ab 32 Euro jährlich

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Abschluss: Regionale Bedeutung und praktische Tipps für Nutzer

In der Region Coburg und darüber hinaus gilt seit dem 1. März die Pflicht zum schwarzen Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder. Das bedeutet für alle Fahrzeughalter, dass sie rechtzeitig ihren Versicherungsschutz anpassen und das neue schwarze Kennzeichen beantragen sollten. Ein gültiges Kennzeichen schützt vor Strafverfahren und sichert den Versicherungsschutz im Schadensfall. Versicherungen lassen sich bequem online und vor Ort abschließen, was den Übergang erleichtert.

Für ausführliche Informationen und aktuelle Angebote empfiehlt sich ein Besuch auf regionalupdate.de sowie die offizielle Webseite der HUK-COBURG unter huk.de.

Weitere Details zu Versicherungskennzeichen finden Interessierte auf der Webseite des DEKRA e.V..

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