AOK: Gute Ansätze bei Notfallreform, aber Einheitlichkeit fehlt

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Berlin. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Oktober 2025 einen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes eingebracht. Im Rahmen der anstehenden Reform steht die Notfallreform AOK Einheitlichkeit besonders im Fokus, wie die AOK-Bundesverband-Vorsitzende Dr. Carola Reimann betont.

AOK fordert Einheitlichkeit

Die AOK-Bundesverband sieht in dem Grünen-Gesetzentwurf viele gute Ansätze für die Notfallreform, fordert jedoch eine stärkere Vereinheitlichung der Regelungen. Dr. Carola Reimann wies darauf hin, dass die geplanten Einsparungen nicht ohne eine sektorenübergreifende Steuerung sowie den Abbau von Überkapazitäten möglich sind.

Ersteinschätzung als Schlüssel

Ein zentraler Punkt ist die Einführung einer verpflichtenden Ersteinschätzung für Hilfesuchende in Akutleitstellen und Integrierten Notfallzentren (INZ). Diese soll die Dringlichkeit von Fällen beurteilen und Patienten zielgenau weiterleiten. Die AOK fordert, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die Vorgaben zur Ersteinschätzung einheitlich für alle Einrichtungen regelt, um flächendeckende Standards zu gewährleisten.

Einheitliche Vorgaben für INZ

Die AOK begrüßt die Festlegung bundeseinheitlicher Standards für die Integrierten Notfallzentren zur Sicherstellung einer gleichwertigen Versorgungsqualität in Deutschland. Auch hier sollte der Gemeinsame Bundesausschuss verantwortlich sein. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen in den INZ die notdienstliche Akutversorgung sicherstellen, wobei Doppelstrukturen unbedingt vermieden werden müssen.

  • Krankenhäuser ohne INZ-Standort sollten keine ambulante Notfallversorgung mehr erbringen dürfen.
  • Fehlleitungen zu regulären Praxen müssen vermieden werden, um Kapazitäten zu schonen.
  • Vorschläge, verpflichtend KV-Notdienstpraxen an Krankenhäusern einzurichten, hält die AOK für teils überzogen.

„Nachdem das Thema Notfallreform über drei Legislaturperioden immer wieder liegen geblieben ist, können wir uns weitere Verzögerungen bei der Umsetzung nicht mehr leisten“, sagte Dr. Carola Reimann.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Bedeutung der Notfallreform für die Region

Für Bürgerinnen und Bürger vor Ort bedeutet eine erfolgreiche Notfallreform vor allem eine abgestimmte und effizientere medizinische Versorgung in akuten Situationen. Einheitliche Standards sollen helfen, die Versorgung zu verbessern und Notfallzentren zu entlasten. Die Beteiligung des Gemeinsamen Bundesausschusses an der Regelsetzung wird dabei als wichtiger Schritt gesehen.

Der Gesundheitsausschuss des Bundestages wird die Vorschläge am 25. Februar weiterhin beraten. In den nächsten Monaten sind ergänzende Regelungen und weitere politische Entscheidungen zu erwarten.

Weitere Informationen zu Gesundheitsthemen in Deutschland finden Sie auf regionalupdate.de und beim Bundesgesundheitsministerium unter bundesgesundheitsministerium.de.

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