Bundesnotarkammer unterstützt eNoVA-Gesetz im Bundestag

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Berlin. Die Digitalisierung notarieller Vollzug macht einen wichtigen Schritt nach vorn: Der Bundestag hat im Februar 2026 eine öffentliche Anhörung zum sogenannten „eNoVA“-Gesetz abgehalten. Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Vollzug von Immobilienverträgen, gerichtliche Genehmigungen und steuerliche Anzeigen bei Notaren stärker zu digitalisieren und zu vereinfachen.

Digitale Notar-Prozesse

Rolle der Notare im digitalen Immobiliengeschäft

Notarinnen und Notare sind zentrale Akteure beim Vollzug von Immobilientransaktionen. Sie koordinieren bereits jetzt als „One-Stop-Shop“ die Kommunikation mit Gerichten, Behörden und Finanzverwaltungen und sorgen so für einen rechtsicheren Ablauf im Interesse aller Beteiligten.

Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer, betonte während der Anhörung im Bundestag:

„Derzeit sind die Abläufe beim Vollzug eines Immobiliengeschäfts durch die Übersendung von Papierabschriften sowie zahlreiche Medienbrüche gekennzeichnet.“

Das Gesetzesvorhaben sieht vor, die bisherigen papierbasierten Prozesse schrittweise durch digitale Kommunikationswege zu ersetzen. Das soll den Ablauf schneller und effizienter machen sowie die Zahl der Medienbrüche deutlich verringern.

Technische Infrastruktur und Umsetzung

Für die digitale Kommunikation zwischen Notariaten, Gerichten und Behörden stellt die Bundesnotarkammer die notwendige technische Infrastruktur bereit. So erfolgt die Übertragung sensibler Daten in einer sicheren, staatlich verantworteten Umgebung.

  • Die Kommunikation mit Gerichten und Verwaltungsbehörden erfolgt über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).
  • Für den Austausch mit den Finanzverwaltungen wird das ELSTER-System genutzt.

Erste Erfolge zeigen sich bereits: Seit März 2024 können digitale Mitteilungen an Gutachterausschüsse gesendet werden. Außerdem wurde die elektronische Veräußerungsanzeige bereits in Nordrhein-Westfalen und Hessen erprobt. Der bundesweite Rollout läuft und soll bis Juni 2026 abgeschlossen sein. Auf freiwilliger Basis wurden schon rund 10.000 digitale Veräußerungsanzeigen übermittelt.

„Insgesamt hat eNoVA das Potenzial, millionenfach Postversand, Scanprozesse sowie mehrfache Datenerhebungen bzw. -übertragungen im Sinne des Once-Only-Prinzips zu vermeiden“, erläuterte Dr. Sikora.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Ausblick auf den digitalen notariellen Vollzug in der Region

Die Einführung des „eNoVA“-Gesetzes wird auch für Bürgerinnen und Bürger in der Region spürbare Veränderungen bringen. Insbesondere Immobilienkäufer und alle am Immobiliengeschäft Beteiligten dürfen auf schnellere und weniger bürokratische Vorgänge hoffen. Durch den reduzierten Postversand und automatisierte Datenübertragungen werden Abläufe deutlich effizienter und nachhaltiger gestaltet.

Die Bundesnotarkammer plant, die Digitalisierung konsequent voranzutreiben und dabei einzelne Aspekte weiter anzupassen, um zusätzliche Mehraufwände zu vermeiden. Die praktische Umsetzung erfolgt dabei eng mit Gerichten, Behörden und Finanzverwaltungen.

Weitere Informationen zur Digitalisierung von Verwaltung und Justiz bietet regionalupdate.de, während offizielle Angaben zur technischen Infrastruktur des ELSTER-Systems auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern zu finden sind.

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