Einigung beim Gebäudeenergiegesetz stärkt Sanierung

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Berlin. Die Bundesregierung plant eine Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes, die den Einbau von Gas- und Ölheizungen wieder zulässt. Angestrebt wird, diese fossilen Brennstoffe durch eine steigende Beimischung klimafreundlicher Alternativen grüner zu machen. Die gebäudeenergiegesetz sanierung energiesparen spielt dabei eine zentrale Rolle, um den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken und Klimaziele einzuhalten.

Sanierung jetzt wichtig

Die Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes sieht vor, dass Gas- und Ölheizungen weiterhin genutzt werden dürfen, jedoch künftig mit einem Anteil an Biogas oder Bioöl, um die Emissionen zu reduzieren. Die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle (RTG) betont, dass angesichts der verbleibenden fossilen Anteile vor allem die energiesparende Sanierung von Gebäudehüllen an Bedeutung gewinnt.

Gründe für verstärkte Sanierungen

Die RTG weist darauf hin, dass der Umstieg auf klimafreundlichere Brennstoffe nur langsam gelingen wird. Somit bleibt Gas und Öl für viele Jahre überwiegend fossiler Natur. Deutschland müsse trotzdem im Gebäudesektor Klimaschutzfortschritte erzielen, um teure EU-Strafzahlungen wegen Nichterreichens der Klimaziele zu vermeiden. Zudem führen der CO2-Preis und die aufwändigere Herstellung grüner Brennstoffe voraussichtlich zu höheren Heizkosten.

„Wer weiterhin mit Gas oder Öl heizt, sollte also den Verbrauch nach Kräften begrenzen“, sagte Thomas Drinkuth, Leiter der RTG.

Die RTG fordert daher, dass die Bundesregierung die Förderkonditionen für Sanierungen verbessert, da die derzeitige Förderung wenig Anreiz für Haushalte bietet.

Wettbewerb um grüne Energieträger

Kritisch sieht die RTG die wachsende Konkurrenz um begrenzte klimafreundliche Brennstoffe wie grünen Wasserstoff. Dieser wird vermehrt für energieintensive Industrieprozesse benötigt, ist aber nur in geringen Mengen verfügbar. Die noch knappen Energieträger vermehrt zum Heizen einzusetzen, könne zu Verteilungskonflikten und steigenden Preisen führen.

Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)

Die neue EU-Gebäuderichtlinie fokussiert auf Maßnahmen zur Energieeinsparung und Sanierung. Die CDU hat beschlossen, diese Richtlinie zügig in deutsches Recht zu überführen. Hauptsächlich verpflichtet sie den Staat zur Erreichung von Sanierungs- und Energiesparzielen und zur Verbesserung von Beratungsangeboten für Verbraucher. Für private Haushalte ändern sich daraus kaum Pflichten.

„Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie tut Verbrauchern nicht weh, schafft aber bessere Rahmenbedingungen für Energiesanierungen im Bestand“, so die RTG.

Welche Bedeutung das für die Region hat, zeigt der folgende Abschnitt.

Bedeutung für Bürger und regionale Entwicklung

Auch in der Region bleibt die effiziente Sanierung von Gebäuden ein zentraler Baustein zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz. Für Hauseigentümer bedeutet die Gesetzesnovelle, dass trotz weiter erlaubter Gas- und Ölheizungen energiesparende Maßnahmen vorangetrieben werden sollten. Dabei sind Förderprogramme aller Ebenen zu beachten, die laut RTG noch verstärkt werden müssen.

Besonders wichtig ist die Sanierung energetisch schlechter Nichtwohngebäude wie Schulen und Büros, die durch die EU-Richtlinie auch künftig zu Sanierungsmaßnahmen verpflichtet sind. Die neue Gesetzgebung schafft Rahmenbedingungen, um die Energieeffizienz im Gebäudebestand zu verbessern und die Kosten für fossile Brennstoffe zu begrenzen.

Hausbesitzer und Interessierte finden weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten und Maßnahmen auf regionalupdate.de sowie bei der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unter www.bmwk.de.

Die Bundesregierung plant, die Förderbedingungen zeitnah anzupassen und die Umsetzung der EU-Richtlinie zu beschleunigen. Damit soll der Gebäudesektor seinen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele leisten und gleichzeitig kosteneffizienter werden.

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